Was änderte sich im Vergleich zur Neustarthilfe Plus? Änderungen auf einen Blick:

  • Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2022 in zwei Phasen: Januar bis März und April bis Juni
  • Antragsberechtigt waren Selbständige, die vor dem 1. Oktober 2021 (vorher: 1. November 2020) selbständig waren.

Wer konnte die Förderung beantragen?

Folgende Gruppen konnten die Neustarthilfe 2022 beantragen:

  1. Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Personen, die persönlich und unbeschränkt haften. Personengesellschaften können zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) sein. ,
  2. Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),
  3. Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern (Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften),
  4. Genossenschaften sowie
  5. Sonderfall: kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständig Beschäftigte.

Damit Sie die Neustarthilfe 2022 beantragen konnten, mussten Sie, sofern Sie nicht zur Gruppe der kurz befristeten Beschäftigten in den Darstellenden Künsten gehören (siehe dazu unten):

  • selbständig tätig sein, also freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben (gegebenenfalls inklusive ihrer anteiligen selbständigen Einnahmen aus einer Personengesellschaft),
  • Ihre Selbständigkeit im Haupterwerb ausüben, das heißt hieraus mindestens 51 Prozent Ihrer Einkünfte beziehen,
  • höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen,
  • bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein,
  • die Überbrückungshilfe IV nicht in Anspruch genommen haben und
  • schon vor dem 1. Oktober 2021 selbständig tätig gewesen sein.

Beispiel 1 (Soloselbständiger im Haupterwerb mit Einnahmen aus nicht-selbständiger Tätigkeit): Herr Müller ist Musiker. Er ist selbständig als Musiklehrer tätig und gleichzeitig Angestellter eines Gitarrengeschäfts. Herr Müller kann den Antrag auf Neustarthilfe 2022 in eigenem Namen als natürliche Person stellen, sofern mindestens 51 Prozent seiner Einkünfte aus seiner selbständigen Tätigkeit resultieren. Für die Berechnung der Neustarthilfe 2022 werden die Umsätze aus seiner freiberuflichen Musiklehrertätigkeit sowie die Einnahmen aus seinem Angestelltenverhältnis berücksichtigt.

Beispiel 1a (Soloselbständiger im Haupterwerb mit Einnahmen aus nicht-selbständiger Tätigkeit und mit anteiligen Einnahmen aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft): Musiker Müller aus Beispiel 1 erzielt zusätzlich noch Einnahmen über eine Band, die als GbR organisiert ist. Ihm steht ein Viertel der Gewinne dieser Band zu. Bei seinem Antrag kann er seit Mitte März auch ein Viertel des GbR-Umsatzes angeben, der dann – neben den bereits genannten Einnahmen – bei der Berechnung der Neustarthilfe 2022 berücksichtigt wird.

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gab es darüber hinaus weitere spezifische Bedingungen.

Beispiel 2 (Kapitalgesellschaft mit mehreren Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern): Herr Schmidt, Frau Peter und Frau Singer haben zusammen eine GmbH, die Fotografie-Dienstleistungen anbietet. Frau Peter hält 50 Prozent der Anteile an der GmbH und arbeitet 39 Stunden pro Woche für die GmbH. Herr Schmidt hält 25 Prozent der Anteile und arbeitet 15 Stunden pro Woche für die GmbH. Frau Singer hält 25 Prozent der Anteile und arbeitet 25 Stunden pro Woche für die GmbH.

Die GmbH ist antragsberechtigt, weil zwei Gesellschafterinnen mindestens 25 Prozent der Anteile halten und zugleich jeweils mehr als 20 Stunden pro Woche. Bei der Berechnung der maximalen Förderung der GmbH werden Frau Peter und Frau Singer, aber nicht Herr Schmidt berücksichtigt, weil Herr Schmidt nicht mindestens 20 Stunden pro Woche für die GmbH arbeitet. Der maximale Förderbetrag von 4.500 Euro wird also mit dem Faktor zwei multipliziert. Die GmbH kann maximal 9.000 Euro Neustarthilfe 2022 erhalten.

  • Spezifische Bedingungen für Genossenschaften
    Eine Genossenschaft war antragsberechtigt, wenn sie (zusätzlich zu den oben beschriebenen Bedingungen)

    • den überwiegenden Teil ihrer Umsätze (mind. 51 Prozent) aus Tätigkeiten erzielt, die bei einer natürlichen Person als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit gelten würde,
    • mindestens ein Mitglied mindestens 20 vertraglich vereinbarte Arbeitsstunden pro Woche für die Genossenschaft arbeitet und
    • sie höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt (Nicht-Mitglieder; beschäftigte Mitglieder zählen hierbei nicht), und insgesamt weniger als zehn Vollzeitangestellte (Nicht-Mitglieder und Mitglieder) hat.
Beispiel 3 (Genossenschaft mit mehreren Mitgliedern): Herr Frau Peter, Frau Schmidt, Herr Meyer, Herr Müller und Herr Schulze sind Mitglieder einer eingetragenen Genossenschaft (eG), die eine Zeitung herausbringt. Frau Peter und Frau Schmidt arbeiten beide auf Vollzeitbasis (40 Stunden pro Woche) für die eG. Herr Schulze, Herr Meyer und Herr Müller arbeiten jeweils 15 Stunden pro Woche für die eG. Die eG hat zudem einen Teilzeitmitarbeiter angestellt (< 40 Stunden pro Woche). Die eG kann als juristische Person einen Antrag auf Neustarthilfe 2022 stellen. Die eG ist antragsberechtigt, weil zwei Mitglieder (Frau Peter und Frau Schmidt) jeweils mindestens 20 Stunden pro Woche für die eG arbeiten, die eG weniger als einen Vollzeitangestellten hat, der kein Mitglied ist, und die eG insgesamt weniger als 10 Vollzeitangestellte (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) hat. Die Neustarthilfe 2022 wird von der eG beantragt und an diese ausgezahlt.

Sonderfall: kurz befristete Beschäftigungen in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte

Künstlerinnen und Künstler, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, waren in einer ähnlichen Situation wie Soloselbständige. Denn mit dem Lockdown waren ihre potenziellen Arbeitgeber wie zum Beispiel Theater und Bühnen geschlossen. Deshalb konnten auch sie bei kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen (bis zu 14 Wochen) in den Darstellenden Künsten (das heißt Tätigkeiten entsprechend der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit unter Nr. 94 - „Darstellende und unterhaltende Berufe“ - oder unter Nr. 8234 - „Berufe in der Maskenbildnerei“) Neustarthilfe 2022 beantragen (siehe FAQs).

Auch Personen mit unständigen Beschäftigungsverhältnissen (weniger als eine Woche) aller Branchen konnten Neustarthilfe 2022 beantragen.

Voraussetzung hierfür war in beiden Fällen: Die Antragstellenden haben für Januar 2022 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen.

Was und wie wurde gefördert?

Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe 2022 war der 1. Januar bis 30. Juni 2022 in zwei Phasen: Januar bis März und April bis Juni. Die Neustarthilfe 2022 betrug jeweils einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes Der Referenzumsatz ist das Dreifache des durchschnittlichen Monatsumsatzes aus 2019. (Sonderregelungen galten bei geringen Umsätzen oder Einnahmen in 2019 durch außergewöhnliche Umstände wie beispielsweise Unterbrechungen der Tätigkeit aufgrund Pflegezeit, Krankheit oder Elternzeit oder für Fälle, in denen die Geschäftstätigkeit zwar vor dem 1. Oktober 2021, aber erst nach dem 1. Januar 2019 aufgenommen wurde, siehe hierzu FAQs 3.3, 6.2 und 6.3). Als Neustarthilfe 2022 ausgezahlt wurden jeweils maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und jeweils maximal 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Waren die Antragsvoraussetzungen erfüllt, wurde die Neustarthilfe 2022 zunächst als Vorschuss ausgezahlt. Alle diejenigen, die dringend finanzielle Hilfe benötigten und bis zum 19. Mai 2022 einen Antrag stellten, erhielten, sofern die Vorprüfung positiv ausfiel, den Vorschuss auf Neustarthilfe 2022. Alle diejenigen, die nach dem 19. Mai 2022 einen Antrag stellten, erhielten erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids Auszahlungen.

Erst nach Ablauf des Förderzeitraums wurde die Höhe der Neustarthilfe 2022 genau berechnet – und zwar auf Grundlage des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis März beziehungsweise April bis Juni 2022. Details zur Endabrechnung werden hier zur Verfügung gestellt.

Infografik Endrechnung: Rückzahlungen bei der Neustarthilfe 2022

Die Grafik „Rückzahlungen bei der Neustarthilfe 2022" als PDF herunterladen (PDF, 54 KB)

Beispiel 4 (Berechnung Neustarthilfe 2022): Herr Schmidt ist Soloselbständiger und beantragt Neustarthilfe 2022. 2019 verdiente er 24.000 Euro. Als dreimonatiger Referenzumsatz (entspricht dreifachem seines durchschnittlichem Monatsumsatzes in 2019) gelten somit 6.000 Euro. Davon beträgt die Neustarthilfe 2022 50 Prozent, also 3.000 Euro.

Generell galt: Sie konnten den Vorschuss für die Monate Januar bis März 2022 beziehungsweise April bis Juni 2022 in voller Höhe behalten, wenn Sie Umsatzeinbußen von 60 Prozent und mehr hatten. Wenn der Umsatz in dem jeweiligen Förderzeitraum um weniger als 60 Prozent gesunken ist, muss ein Teil des entsprechenden Vorschusses zurückgezahlt werden, so dass Neustarthilfe 2022 und Umsatz im Förderzeitraum 90 Prozent des Referenzumsatzes nicht überschreiten. Erst wenn der Umsatzeinbruch in dem jeweiligen Förderzeitraum weniger als zehn Prozent betrug (das heißt Umsatz im Förderzeitraum entsprach mehr als 90 Prozent des Referenzumsatzes), muss der gesamte Vorschuss zurückgezahlt werden.

Weitere Hinweise zur Berechnungsmethode und zur Erstellung der Endrechnung finden Sie in FAQs 3.4 und 4.8.

Beispiel 5 (Berechnung Neustarthilfe 2022 und Rückzahlung): Frau Wagner ist selbständige Yogalehrerin. Sie hat im Jahr 2019 20.000 Euro verdient, der dreimonatige Referenzumsatz beträgt damit 5.000 Euro. Sie kann nach Beantragung der Neustarthilfe 2022 pro Quartal einen Vorschuss in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Wenn sie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 beziehungsweise April bis Juni 2022 Umsätze von 40 Prozent oder weniger des Referenzumsatzes (das heißt 2.000 Euro oder weniger) erzielt, kann sie den Vorschuss von 2.500 Euro in voller Höhe behalten; anderenfalls muss sie die Neustarthilfe 2022 im jeweiligen Quartal (anteilig) zurückzahlen.
Wenn sie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 beziehungsweise April bis Juni 2022 zum Beispiel Umsätze von 70 Prozent des Referenzumsatzes (das heißt 3.500 Euro) verdient, muss sie 1.500 Euro der als Vorschuss erhaltenen Neustarthilfe 2022 im jeweiligen Quartal zurückzahlen.
Verdient sie im beantragten Quartal 90 Prozent des Referenzumsatzes (das heißt 4.500 Euro) oder mehr, dann muss sie die Neustarthilfe 2022 im beantragten Quartal zurückzahlen.

Wie stellten Sie den Antrag?

Natürliche Personen (Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte) konnten den Antrag direkt unter direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (unter Nutzung des ELSTER Zertifikats) bis zum 30. April 2022 stellen.

Als natürliche Person konnten Sie Ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 außerdem mithilfe einer oder eines prüfenden Dritten (ebenfalls bis zum 15. Juni 2022) stellen, zum Beispiel mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Wenn Sie hingegen Ihre Tätigkeit über eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausüben und hierfür Neustarthilfe 2022 beantragen wollten, waren Sie verpflichtet, den Antrag über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten bis zum 15. Juni 2022 zu stellen. Der oder die prüfende Dritte prüfte vor Antragstellung die Plausibilität Ihrer Angaben und beriet Sie bei Fragen zu den Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren. Seit dem 23. Mai 2022 bis 30. September 2022 konnten prüfende Dritte außerdem Änderungsanträge stellen. Direktantragstellende konnten vom 3. Juni bis 30. September 2022 Änderungsanträge stellen.

Informationen zur Antragstellung über prüfende Dritte werden hier eingestellt. Sollten Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater beziehungsweise Ihre prüfende Dritte oder prüfenden Dritten wechseln wollen, wenden Sie sich bitte an den Service-Desk für prüfende Dritte: Service-Hotline: +49 30 – 530 199 322 (Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).

Für alle Antragstellenden galt: Alle diejenigen, die dringend finanzielle Hilfe benötigten und bis zum 19. Mai 2022 einen Erstantrag stellten, erhielten, sofern die Vorprüfung positiv ausfiel, den Vorschuss auf Neustarthilfe 2022. Alle diejenigen, die nach dem 19. Mai 2022 einen Antrag stellten, erhielten erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids Auszahlungen. Hinzu kommt, dass ab 19. Mai 2022 der Coronabezug des Antrags erläutert werden musste. Hierzu wurden folgende Fragen zusätzlich eingefügt:

1. Sind Sie weiterhin von staatlichen Coronamaßnahmen im Förderzeitraum ab April 2022 betroffen? Wenn ja, von welchen?
2. Von welchen individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist Ihr Geschäft im Förderzeitraum ab April 2022 betroffen?

Was ist mit vorherigen Neustarthilfen, der November- und Dezemberhilfe sowie den Überbrückungshilfen?

Generell galt: wenn Sie für andere Förderzeiträume eine der anderen Corona-Zuschusshilfen erhalten haben, dann konnten Sie trotzdem Neustarthilfe 2022 beantragen, das heißt eine vorherige Beantragung von

  • Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021),
  • Neustarthilfe Plus Juli bis Dezember 2021,
  • November- oder Dezemberhilfe (Förderzeitraum November bzw. Dezember 2020),
  • Überbrückungshilfe I (Förderzeitraum April bis August 2020),
  • Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020),
  • Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021) und
  • Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021)

war unproblematisch. Sie sollten allerdings die Endabrechnung für die Neustarthilfe eingereicht haben, bevor Sie Neustarthilfe 2022 beantragten.

Der Neustarthilfe-Vorschuss konnte grundsätzlich mit der Förderung aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Form der Ausfallabsicherung oder dem Sonderfonds des Bundes für Messe und Ausstellungen kombiniert werden. Dabei durften Sie dieselben Kosten aber nur bei einem der Förderanträge in Ansatz bringen.

Konnten Sie nach Bewilligung der Neustarthilfe 2022 zur Überbrückungshilfe IV wechseln?

Die Neustarthilfe 2022 konnte nicht zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV beantragt werden, weil deren Förderzeiträume identisch waren. Wenn Sie die Neustarthilfe 2022 beantragt hatten, konnten Sie aber noch nach Beantragung zur Überbrückungshilfe IV wechseln. Denn in manchen Fällen konnte die Überbrückungshilfe IV auch für Soloselbständige (und alle weiteren Antragsberechtigten der Neustarthilfe 2022) mit geringen oder keinen Fixkosten vorteilhafter sein. Umgekehrt konnten Soloselbständige, die nach Beantragung der Überbrückungshilfe IV feststellten, dass sie bei geringen Fixkosten über die Überbrückungshilfe IV weniger Zuschuss als bei der Neustarthilfe 2022 erhalten, nachträglich zur Neustarthilfe 2022 wechseln. Weitere Informationen zu diesen Wechselmöglichkeiten erhalten Sie FAQs Ziffer 7 .