Die Neustarthilfe 2022 kann beantragt werden durch:

  • Soloselbständige, die

    • ihre Umsätze als Freiberuflerin oder Freiberufler als auch Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender oder
    • ihre anteiligen Umsätze aus einer Personengesellschaft (zum Beispiel GbROHGKG), an der sie beteiligt sind, oder
    • sowohl ihre Umsätze als Freiberuflerin, Freiberufler, Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender als auch (anteilig) Umsätze aus einer Personengesellschaft (zum Beispiel GbROHGKG) erzielen, an der sie beteiligt sind,

für die Berechnung der Neustarthilfe 2022 zugrunde legen möchten.

Antragstellende oder Antragstellender für die Neustarthilfe 2022 sind Sie als natürliche Person. Die Neustarthilfe 2022 wird immer an Sie als natürliche Person und nicht an die Personengesellschaft ausgezahlt. Sie geben bei der Antragstellung gegebenenfalls den anteiligen Umsatz der Personengesellschaft als Ihren Umsatz an. Der Anteil der Umsätze, den Sie als Antragstellende oder Antragstellender berücksichtigen können, wird nach dem für die Personengesellschaft für die Verteilung von Gewinnen geltenden Schlüssel berechnet. Sind Sie Gesellschafterin oder Gesellschafter mehrerer Personengesellschaften, können Sie die (anteiligen) Umsätze aus allen Personengesellschaften geltend machen, deren Gesellschafterin oder Gesellschafter Sie sind. Die maximale Auszahlung beträgt im ersten und zweiten Quartal jeweils 4.500 Euro. Wenn die Neustarthilfe 2022 für beide Quartale beantragt wird, beträgt die maximale Auszahlung 9.000 Euro.

Zur Antragstellung siehe Ziffer 4.1.

  • (Ein-Personen-)Kapitalgesellschaften (zum Beispiel AGGmbHKGaA), die

    1) eine Gesellschafterin oder einen Gesellschafter haben, die oder der 100 Prozent der Anteile an der Gesellschaft hält und in einem Umfang von mindestens 20 vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden pro Woche von der Gesellschaft beschäftigt wird, und
    2) den überwiegenden Teil (mindestens 51 Prozent) ihrer Einkünfte als Einkünfte erzielen, die – wenn sie von einer natürlichen Person erzielt würden – als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte gelten würden.

    Wird die Neustarthilfe 2022 durch eine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft beantragt, ist die Ein-Personen-Kapitalgesellschaft antragstellend. Die Neustarthilfe 2022 wird dann auch an die Gesellschaft und nicht an die Gesellschafterin oder den Gesellschafter ausgezahlt.
    Die maximale Auszahlung beträgt im ersten und zweiten Quartal jeweils 4.500 Euro.
    Zu den Besonderheiten hinsichtlich der Antragstellung für eine Kapitalgesellschaft siehe Ziffer 4.1.

  • (Mehr-Personen-)Kapitalgesellschaften (zum Beispiel AGGmbHKGaA), die

    1) mehr als eine Gesellschafterin oder einen Gesellschafter haben, von denen mindestens eine oder einer 25 Prozent oder mehr der Anteile an der Kapitalgesellschaft hält und mindestens 20 vertraglich vereinbarte Arbeitsstunden pro Woche von der Kapitalgesellschaft beschäftigt wird, und
    2) die den überwiegenden Teil (mindestens 51 Prozent) ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten erzielen, die – wenn sie von einer natürlichen Person erzielt würden – als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte gelten würden.

    Die Höhe der Beteiligung muss durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag) nachgewiesen werden können. Die Unterlagen werden vom prüfenden Dritten eingesehen und müssen für eine mögliche Nachprüfung durch die Bewilligungsstelle vorgehalten werden.

    Wird die Neustarthilfe 2022 durch eine Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft beantragt, ist die Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft antragstellend. Die Neustarthilfe 2022 wird dann auch an die Gesellschaft und nicht an die Gesellschafterinnen oder Gesellschafter ausgezahlt.
    Zur maximalen Auszahlung an eine Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft siehe Ziffer 3.2.
    Zu den Besonderheiten hinsichtlich der Antragstellung für eine Kapitalgesellschaft siehe Ziffer 4.1.

  • Genossenschaften,
    1) von deren Mitgliedern mindestens ein Mitglied mindestens 20 vertraglich vereinbarte Arbeitsstunden pro Woche von der Genossenschaft beschäftigt wird,
    2) die den überwiegenden Teil (mind. 51 Prozent) ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten erzielen, die – wenn sie von einer natürlichen Person erzielt würden – zu gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften führen würden, und
    3) die insgesamt nicht mehr als zehn Angestellte (Vollzeit-Äquivalent; Mitglieder und Nicht-Mitglieder) beschäftigen, wobei Angestellte, die nicht Mitglieder sind, insgesamt weniger als ein Vollzeit-Äquivalent ausmachen dürfen.

    Die erbrachte Arbeitszeit muss durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel Satzung der Genossenschaft) nachgewiesen werden können. Die Unterlagen werden vom prüfenden Dritten eingesehen und müssen für eine mögliche Nachprüfung durch die Bewilligungsstelle vorgehalten werden.
    Wird die Neustarthilfe 2022 durch eine Genossenschaft beantragt, ist die Genossenschaft antragstellend. Die Neustarthilfe 2022 wird an die Genossenschaft und nicht an die Mitglieder ausgezahlt.

    Zur maximalen Auszahlung an eine Genossenschaft siehe Ziffer 3.2.
    Zu den Besonderheiten hinsichtlich der Antragstellung für eine Genossenschaft siehe Ziffer 4.1.

Wichtige Hinweise für Soloselbständige mit anteiligen Umsätzen aus einer Personengesellschaft; bitte beachten Sie auch die Hinweise unter Ziffer 2.1:

  • Es ist nur ein Antrag auf Neustarthilfe 2022 pro Förderzeitraum möglich! Wenn Sie bereits einen Antrag auf Neustarthilfe 2022 als natürliche Person gestellt haben, in dem Sie nur Umsätze aus freiberuflicher und/oder gewerblicher Tätigkeit als Soloselbständige oder Soloselbstständiger angegeben haben, ist es nicht möglich, dass Sie nachträglich auch anteilige Umsätze aus Personengesellschaften für die Berechnung der Neustarthilfe 2022 geltend machen.
    Falls Sie sich dazu entscheiden sollten, für die Berechnung der Neustarthilfe 2022 die Umsätze aus Personengesellschaften im Antrag nicht anzugeben, sind Sie aber gegebenenfalls im Rahmen der Endabrechnung verpflichtet, Umsätze dieser Personengesellschaften oder später gegründeter Gesellschaften sowohl für den Vergleichs- als auch den Förderzeitraum anzugeben.

Beispiele (bezogen auf ein Quartal):

1. Antrag einer natürlichen Person mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (ohne Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft) und nichtselbständiger Tätigkeit:
Herr Müller ist Musiker. Er ist selbständig als Musiklehrer tätig und gleichzeitig Angestellter eines Gitarrengeschäfts. Herr Müller kann den Antrag auf Neustarthilfe 2022 in eigenem Namen als natürliche Person stellen, sofern mindestens 51 Prozent seiner Einkünfte aus seiner selbständigen Tätigkeit resultieren. Für die Berechnung der Neustarthilfe 2022 werden die Umsätze aus seiner freiberuflichen Musiklehrertätigkeit sowie die Einnahmen aus seinem Angestelltenverhältnis berücksichtigt.

2. Antrag einer natürlichen Person mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (mit Einkünften aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft) und nichtselbständiger Tätigkeit:
Herr Kluge ist Musiker. Er ist selbständig als Musiklehrer tätig und gleichzeitig Angestellter eines Gitarrengeschäfts. Den Großteil seiner Einnahmen erzielt er jedoch über eine Band, die als GbR organisiert ist. Ihm stehen 30 Prozent der Gewinne dieser Band zu. Herr Kluge kann den Antrag auf Neustarthilfe 2022 in eigenem Namen als natürliche Person stellen. Er ist antragsberechtigt, wenn seine Einkünfte zu mindestens 51 Prozent aus der freiberuflichen Tätigkeit und aus der Beteiligung an der GbR stammen. Für die Berechnung der Neustarthilfe 2022 werden seine Umsätze aus seiner freiberuflichen Musiklehrertätigkeit, die Einnahmen aus seinem Angestelltenverhältnis sowie 30 Prozent der Umsätze der GbR berücksichtigt.


3. Antrag einer juristischen Person (Ein-Personen-Kapitalgesellschaft):
Frau Sommer hält 100 Prozent der Anteile an einer GmbH, die Fotografie als Dienstleistung erbringt. Frau Sommer arbeitet auf Vollzeitbasis (40 Stunden pro Woche) für die GmbH. Die GmbH von Frau Sommer kann als juristische Person einen Antrag auf Neustarthilfe 2022 stellen. Für die Berechnung werden die Umsätze der GmbH zugrunde gelegt. Die Neustarthilfe 2022 wird an die GmbH ausgezahlt.


4. Antrag einer juristischen Person (Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft):
Frau Peter, Frau Schmidt und Herr Schulze sind Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer GmbH, die Fotografie als Dienstleistung erbringt. Frau Peter und Frau Schmidt halten jeweils 40 Prozent der Anteile an der GmbH und arbeiten beide auf Vollzeitbasis (40 Stunden pro Woche) für die GmbH. Herr Schulze hält 20 Prozent der Anteile an der GmbH und arbeitet 15 Stunden pro Woche für die GmbH. Die GmbH kann als juristische Person einen Antrag auf Neustarthilfe 2022 stellen. Die GmbH ist antragsberechtigt, weil zwei Gesellschafterinnen (Frau Peter und Frau Schmidt) jeweils mindestens 25 Prozent der Anteile an der GmbH halten und mindestens 20 Stunden pro Woche für die GmbH arbeiten. Die Neustarthilfe 2022 wird von der GmbH beantragt und an diese ausgezahlt.


5. Antrag einer juristischen Person (Genossenschaft):
Frau Peter, Frau Schmidt, Herr Meyer, Herr Müller und Herr Schulze sind Mitglieder einer eingetragenen Genossenschaft (eG), die eine Zeitung herausbringt. Frau Peter und Frau Schmidt arbeiten beide auf Vollzeitbasis (40 Stunden pro Woche) für die eG. Herr Schulze, Herr Meyer und Herr Müller arbeiten jeweils 15 Stunden pro Woche für die eG. Die eG hat zudem einen Teilzeitmitarbeiter angestellt (< 40 Stunden pro Woche). Die eG kann als juristische Person einen Antrag auf Neustarthilfe 2022 stellen. Die eG ist antragsberechtigt, weil zwei Mitglieder (Frau Peter und Frau Schmidt) jeweils mindestens 20 Stunden pro Woche für die eG arbeiten, die eG weniger als einen Vollzeitangestellten hat, der kein Mitglied ist, und die eG insgesamt weniger als 10 Vollzeitangestellte (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) hat. Die Neustarthilfe 2022 wird von der eG beantragt und an diese ausgezahlt.