Ja. Die endgültigen Umsatzeinbußen während der Laufzeit Juli bis September 2021 bzw. Oktober bis Dezember 2021 können naturgemäß erst im Nachhinein festgestellt werden. Daher wird die Neustarthilfe Plus nach Antragstellung als Liquiditätsvorschuss ausgezahlt. Im Gegenzug werden die Begünstigten dazu verpflichtet, nach Ablauf des Förderzeitraums eine Endabrechnung durch Selbstprüfung zu erstellen, bei der die tatsächlich realisierten Umsätze im Zeitraum von Juli bis September 2021 bzw. Oktober bis Dezember 2021 zugrunde gelegt werden müssen.

Liegt der Umsatz während der jeweiligen dreimonatigen Laufzeit bei über 40 Prozent des entsprechenden dreimonatigen Referenzumsatzes, sind die Vorschusszahlungen (anteilig) zurückzuzahlen (siehe Ziffer 3.4).