Die Kosten für die prüfende Dritte beziehungsweise den prüfenden Dritten werden in einem gewissen Umfang bezuschusst und zusätzlich zur Neustarthilfe Plus an die Antragstellende oder den Antragstellenden ausgezahlt. Dies gilt auch für die Beantragung der Neustarthilfe Plus für das vierte Quartal.

Die oder der prüfende Dritte gibt seine Kosten bei der Antragstellung für die Neustarthilfe Plus an:

  • Betragen die geltend gemachten Kosten weniger als 250 Euro pro Antrag, wird der geltend gemachte Betrag mit der Neustarthilfe Plus ausgezahlt.
  • Betragen die geltend gemachten Kosten 250 Euro oder mehr pro Antrag, werden die Kosten bis zu einem Betrag von maximal fünf Prozent des beantragten Fördervolumens, mindestens aber in Höhe von 250 Euro ersetzt.

Wird Ihr Antrag auf Neustarthilfe Plus abgelehnt oder negativ beschieden, werden die Kosten für prüfende Dritte entsprechend auch nicht übernommen.