Ja, über ein Informationsportal erhalten Antragstellende einen direkten, vollständigen Einblick in die durch ihre prüfenden Dritten gestellten Anträge und Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen I bis IV sowie November- und Dezemberhilfe. Eine Anzeige klärt über den aktuellen Bearbeitungsstatus der eingereichten Anträge auf.

Antragstellende können somit die im Rahmen der Schlussabrechnung ggf. neu berechnete Förderhöhe einsehen. Dies ermöglicht den Antragstellenden vor Abschluss der Prüfung durch die Bewilligungsstelle eine erste Abschätzung möglicher Nach- bzw. Rückzahlungen vorzunehmen.

Darüber hinaus beinhaltet das Portal eine Beihilfenübersicht, die die Verteilung der Förderhöhe auf die jeweils ausgewählten Beihilferegelungen dokumentiert. Unter Angabe der jeweiligen beihilferechtlichen Obergrenze können Antragstellende so den verbliebenen beihilferechtlichen Spielraum einsehen. Der Beihilfenübersicht liegen die in der Schlussabrechnung gemachten Eingaben zugrunde.

Der Zugang zum Informationsportal erfolgt über das ELSTER-Zertifikat: Unternehmen authentisieren sich mit dem ELSTER-Unternehmenszertifikat; (Solo-)Selbstständige oder freiberuflich Tätige können wahlweise auch das persönliche ELSTER-Zertifikat nutzen.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Schlussabrechnung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Anfragen zur voraussichtlichen Dauer der Bearbeitung können grundsätzlich nicht beantwortet werden.