Die Reiseveranstalter erstellen eine Stornoliste aus ihrem jeweiligen Buchungssystem. Danach legen die Unternehmen den prüfenden Dritten die Einkaufspreise für die Reisevorleistungen und die ursprünglichen Verkaufspreise der jeweiligen Pauschalreisen vor und lassen sich die Marge testieren. Die zugrundeliegenden Informationen sind in den touristischen Buchungssystemen verfügbar.