Alle antragsberechtigten Unternehmen (siehe 1.1), die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten in den Fördermonaten Juli bis September 2021 erhalten, in denen sie zugleich Anspruch auf eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus haben. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss 40 Prozent und im September 20 Prozent. Die tatsächlichen Personalkosten in den Fördermonaten können nur bis maximal zur Höhe der Personalkosten im Vergleichszeitraum (also in der Regel der entsprechende Monat im Jahr 2019) herangezogen werden.

Ab Oktober 2021 können alle Unternehmen wiederum die allgemeine Personalkostenpauschale in Anspruch nehmen.

Neueinstellungen sind nur förderfähig, wenn es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigte handelt.

Unter die anderweitige Erhöhung der Beschäftigung zählt die Ausweitung bestehender Beschäftigungsverhältnisse (zum Beispiel Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitkräften) sowie die Übernahme von Auszubildenden. Lohnerhöhungen gelten nicht als Ausweitung der Beschäftigung.

Soweit Betriebe vor Beendigung der Kurzarbeit neues Personal für Arbeiten einstellen, die auch von den in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten des Betriebes ausgeführt werden können, können die Neueinstellungen dazu führen, dass sich die Erstattung des Kurzarbeitergeldes in diesem Umfang verringert. Hintergrund hierfür ist, dass den Betrieb bei der Inanspruchnahme der Versicherungsleistung Kurzarbeitergeld auf Grund der Regelung des § 96 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit Absatz 4 SGB III eine Schadensminderungspflicht trifft. Danach müssen die Betriebe alles Zumutbare unternehmen, um Kurzarbeit soweit wie möglich zu minimieren oder zu vermeiden. Keine Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld ergeben sich, wenn die Neueinstellung aus zwingenden Gründen erfolgt. Nähere Informationen dazu, welche Gründe von den Agenturen für Arbeit als zwingend angesehen werden, können den FAQs zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden [Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld; Frage: Liegen für eine Arbeitnehmerin beziehungsweise für einen Arbeitnehmer die persönlichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld vor, wenn diese oder dieser während der Kurzarbeit im Betrieb neu eingestellt wird?].

Externe Kosten (zum Beispiel Dienstleistungsverträge) können im Rahmen der Personalkostenhilfe nicht angesetzt werden.

Beispiel:
Ein Biergarten hatte im Mai 2021 Personalkosten in Höhe von 10.000 Euro und holt in den Folgemonaten Personal aus der Kurzarbeit zurück. Die Personalkosten und die daraus folgende Förderung über die Personalkostenhilfe im Förderzeitraum sind wie folgt:

Juli 2021August 2021September 2021
Personalkosten30.000 Euro35.000 Euro35.000 Euro
Personalkosten im
Vergleichszeitraum
40.000 Euro40.000 Euro25.000 Euro
Heranziehbare Personalkosten30.000 Euro35.000 Euro25.000 Euro
Differenz zu Mai 202120.000 Euro25.000 Euro15.000 Euro
Zuschusshöhe60 Prozent40 Prozent20 Prozent
Zuschuss12.000 Euro10.000 Euro3.000 Euro



Im Falle der Beantragung der Restart-Prämie erfasst die oder der prüfende Dritte die für die Berechnung des Zuschusses erforderlichen Daten. Auf Nachfrage der Bewilligungsstelle legt die oder der prüfende Dritte die Daten der Bewilligungsstelle vor.

Ob in den Monaten Juli bis September 2021 die Wahl der Personalkostenhilfe für ein Unternehmen günstiger ist als die Förderung über die Personalkostenpauschale hängt von der Kostenstruktur zwischen Fixkosten nach Nummer 1 bis 11 (Ziffer 2.4) und den Personalkosten ab.
Eine Orientierung gibt dazu der Vergleichsrechner Personalkostenzuschüsse bei der Überbrückungshilfe III Plus, der hier zu finden ist.