Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt.

Damit auch insofern die Existenz von Unternehmensinhabern, Freiberufler/innen und Soloselbständigen nicht bedroht ist, wurde der Zugang zur Grundsicherung (Sozialgesetzbuch (SGB) II), vereinfacht.

Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.

Können keine Fixkosten geltend gemacht werden, könnte die Neustarthilfe 2022, die eine Betriebskostenpauschale erstattet, geeigneter sein. Konsultieren Sie hierfür die entsprechenden FAQs.