Aktuelle Abrechnungsverfahren auf einen Blick

Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Empfängerinnen und Empfänger der Überbrückungshilfen oder der November- oder Dezemberhilfe sind verpflichtet, eine Schlussabrechnung zu erstellen. Darin werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt. Danach zeigt sich, ob Antragstellende gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzahlen müssen oder ob Sie eine Nachzahlung erhalten (außer bei der Überbrückungshilfe I). Erfolgt keine Schlussabrechnung, müssen die Förderleistungen in voller Höhe zurückgezahlt werden. Die Einreichung der Schlussabrechnung erfolgt über prüfende Dritte.

Bitte beachten Sie, dass die Schlussabrechnungen für sämtliche Programme online über das Antragsportal für prüfende Dritte eingereicht werden können.

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Endabrechnung der Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022

Empfängerinnen oder Empfänger der Neustarthilfen (aktuell Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus sowie Neustarthilfe 2022 für Direktantragstellende), die bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung erhalten haben, sind dazu verpflichtet, online eine Endabrechnung zu erstellen. Sie erhalten einen Bescheid der für Sie zuständigen Bewilligungsstelle mit Informationen, ob und wie viel Sie zurückzahlen müssen. Bei fehlerhaften Angaben besteht die Möglichkeit, die Endabrechnung zurückzuziehen und komplett neu im Antragsportal einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass die Endabrechnung ausschließlich online eingereicht werden kann. Die Fristen für die Einreichung der Endabrechnungen und die Fristen für die etwaig anfallenden Rückzahlungen für die Neustarthilfen entnehmen Sie bitte der Übersicht.