Überblick: Was war die Neustarthilfe 2022 April bis Juni?

Die Neustarthilfe 2022 April bis Juni ist Teil des Programms Neustarthilfe 2022. Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 wurden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Januar bis März und April bis Juni 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) betrug wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Den Antrag konnten Sie entweder selbst per Direktantrag oder seit dem 11. Februar 2022 auch über prüfende Dritte stellen.

Alle diejenigen, die dringend finanzielle Hilfe benötigten und bis zum 19. Mai 2022 einen Antrag stellten, erhielten, sofern die Vorprüfung positiv ausfiel, den Vorschuss auf Neustarthilfe 2022. Alle diejenigen, die nach dem 19. Mai 2022 einen Antrag stellten, erhielten erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids Auszahlungen (nicht wie bisher nach erfolgreich durchlaufener Vorprüfung).

Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 15. Juni 2022.

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