Überblick: Was ist die Schlussabrechnung?

Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt bis zum 31. Oktober 2023 (verlängert) eine Schlussabrechnung durch eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. März 2024 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Video zur Einführung der Schlussabrechnung.

MEHR ERFAHREN