FAQs

2.8 Wie können Abschreibungen als erstattungsfähige Fixkosten geltend gemacht werden?

Für alle Antragsteller bestehen die Abschreibungsmöglichkeiten für das Anlagevermögen gemäß Nr. 4 des Kostenkatalogs (vgl. 2.4). Für Einzelhändler (einschließlich Einkaufskooperationen), Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender bestehen zudem Abschreibungsmöglichkeiten auf das Umlaufvermögen, sofern es sich um Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware (d.h. saisonale Ware) handelt (vgl. Anlage 2).

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3.9 Wie ist mit der Unsicherheit über die Entwicklung der Corona-Pandemie umzugehen?

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4.10 Muss ein Gewerbeschein vorliegen?

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