Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen ist paketweise angelegt. Gestartet wurde mit der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen I-III sowie den November- und Dezemberhilfen. In einem weiteren Paket wurden die Überbrückungshilfen III Plus und IV abgerechnet.
Die Paketlösung bedeutet, dass alle Abrechnungen einer bzw. eines Antragstellenden zu diesen Förderprogrammen in einem Antragspaket erfasst und gemeinsam abgesendet und geprüft werden. Die Abrechnungsdaten sollten in der Reihenfolge der Programme eingegeben werden, das heißt Überbrückungshilfe I vor Überbrückungshilfe III oder Novemberhilfe. Nach Prüfung der Schlussabrechnung durch die Bewilligungsstelle wird für jedes im Paket abgerechnete Programm ein eigenständiger Schlussbescheid zugestellt. Gegebenenfalls müssen zu viel gezahlte Hilfen mit angemessener Zahlungsfrist zurückgezahlt werden. Möglicherweise erhalten Antragsstellende aber auch eine Nachzahlung. Erfolgte keine Schlussabrechnung, sind die Förderleistungen in voller Höhe zurückzuzahlen.
Die Schlussabrechnung erfolgte digital im Antragsportal für prüfende Dritte. Der Leitfaden für prüfende Dritte (PDF, 8 MB) bietet eine schrittweise Anleitung für die Erstellung der Schlussabrechnung.