Endabrechnung Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022)
Einleitung
Die Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 wurdebzw.wird als Vorschuss auf Basis des Referenzumsatzes 2019 ausgezahlt, um Soloselbständigen eine schnelle Umstellung auf die pandemiebedingte Situation zu ermöglichen und um Ihnen eine finanzielle Unterstützung für den Fall zu geben, dass coronabedingte Einschränkungen die Möglichkeiten zur Ausübung der Selbständigkeit eingeschränkt haben.
Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Sie als Empfängerin oder Empfänger der Neustarthilfe(n) dazu verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen, wenn Ihr Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. In der Endabrechnung müssen Sie die tatsächlich erzielten Einkünfte im Förderzeitraum dem Referenzumsatz 2019 gegenüberstellen. Dadurch soll überprüft werden, ob Sie den Vorschuss benötigt haben, weil sich Ihr Umsatz pandemiebedingt erheblich verschlechtert hat.
Das Einreichen der Endabrechnung ist digital über die bekannten Antragswege möglich. In der Endabrechnung erhalten Sie sofort eine unverbindliche Rückmeldung, ob und gegebenenfalls wieviel Sie von dem Vorschuss zurückzahlen müssen.Bitte beachten Sie, dass die Endabrechnung ausschließlich online eingereicht werden kann.
Wichtig:Wenn Sie die Neustarthilfe(n) selbst beantragt haben („Direktantragstellung“), müssen Sie auch die Endabrechnung direkt einreichen. Wenn Sie die Neustarthilfe über prüfende Dritte beantragt haben, müssen Sie auch die Endabrechnung über prüfende Dritte einreichen. Die Kosten für prüfende Dritte werden bei der Endabrechnung nicht erstattet.
Sie müssen erst nach Erhalt des Schlussbescheides, der die Angaben im Endabrechnungsportal bestätigt, die Rückzahlung an die zuständige Bewilligungsstelle zahlen.
Beispiel:Eine Soloselbständige oder ein Soloselbständiger mit einem Referenzumsatz von 20.000 Euro und 7.500 Euro ausgezahlter Neustarthilfe kann bei einem tatsächlichen Umsatz im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 von 60 Prozent des Referenzumsatzes, das heißt 12.000 Euro, 30 Prozent des Referenzumsatzes (=6.000 Euro) als Neustarthilfe behalten. Die Differenz zur ausgezahlten Neustarthilfe (das heißt 1.500 Euro) ist zurückzuzahlen.
Fristenübersicht
Die Fristen für das Einreichen der Endabrechnung sind:
Neustarthilfe 2022(Förderzeiträume Januar bis März und April bis Juni 2022) Direktantragstellende:
ab 02. August 2022 bis 30. September 2022bzw.vier Wochen nach Versand des Bewilligungsbescheides (wenn die Neustarthilfe 2022 nach dem 1. September 2022 bewilligt wurde).
Neustarthilfe 2022Förderzeiträume Januar bis März und April bis Juni 2022) prüfende Dritte:
ab 16. September 2022 bis 31. März 2023.
Neustarthilfe Plus(Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021) Direktantragstellende:
ab 25. März 2022 bis 30. Juni 2022bzw.vier Wochen nach Versand des Bewilligungsbescheides (wenn die Neustarthilfe Plus nach dem 1. Juni 2022 bewilligt wurde).
Neustarthilfe Plus(Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021) prüfende Dritte:
ab 19. August 2022 bis 31. März 2023.
Neustarthilfe(Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) Direktantragstellende:
ab 29. Oktober bis 31. Dezember 2021bzw.vier Wochen nach Versand des Bewilligungsbescheides (wenn die Neustarthilfe nach dem 1. Dezember 2021 bewilligt wurde).
Neustarthilfe(Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) Antrag prüfende Dritte:
ab 7. Dezember 2021 bis 31. März 2023.
Die Frist für die etwaig anfallende Rückzahlung nach Erhalt des Schlussbescheids der Bewilligungsstelle für
Neustarthilfe 2022(Förderzeiträume Januar bis März und April bis Juni 2022) Direktantragstellende:
6 Monate ab Datum des Schlussbescheids
Neustarthilfe 2022(Förderzeiträume Januar bis März und April bis Juni 2022) prüfende Dritte:
6 Monate ab Datum des Schlussbescheids
NeustarthilfePlus(Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021) Direktantragstellende:
6 Monate ab Datum des Schlussbescheids
Neustarthilfe Plus(Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021) prüfende Dritte:
Generell gilt: Sie können den Vorschuss in voller Höhe behalten, wenn Sie Umsatzeinbußen von 60 Prozent und mehr hatten. Wenn der Umsatz im Förderzeitraum um weniger als 60 Prozent gesunken ist, muss ein Teil des Vorschusses zurückgezahlt werden, so dass Neustarthilfe und Umsatz im Förderzeitraum 90 Prozent des Referenzumsatzes nicht überschreiten. Erst wenn der Umsatzeinbruch weniger als zehn Prozent beträgt (d.h.Umsatz im Förderzeitraum entspricht mehr als 90 Prozent des Referenzumsatzes), muss der gesamte Vorschuss zurückgezahlt werden. Abbildung und Beispiel erläutern die Rückzahlung beispielhaft für die Neustarthilfe. FürNeustarthilfe PlusundNeustarthilfe 2022finden Sie entsprechende Abbildungen und Beispiele in den verlinkten Überblicksartikeln.
Weitere Hinweise zur Berechnungsmethode und zur Erstellung der Endrechnung finden Sie jeweils inFAQ3.4 und 4.8.
Beispiel (Berechnung Neustarthilfe und Rückzahlung): Frau Wagner ist selbständige Yogalehrerin. Sie hat im Jahr 2019 30.000 Euro verdient, der sechsmonatige Referenzumsatz beträgt damit 15.000 Euro. Sie kann nach Beantragung der Neustarthilfe den maximal möglichen Vorschuss in Höhe von 7.500 Euro erhalten.
Wenn sie im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsätze von 40 Prozent oder weniger des Referenzumsatzes (d.h. 6.000 Euro oder weniger) erzielt, kann sie den Vorschuss von 7.500 Euro in voller Höhe behalten; anderenfalls muss sie die Neustarthilfe (anteilig) zurückzahlen.
Wenn sie im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 bspw. Umsätze von 70 Prozent des Referenzumsatzes (d.h. 10.500 Euro) verdient, muss sie 3.000 Euro der als Vorschuss erhaltenen Neustarthilfe zurückzahlen.
Verdient sie 90 Prozent des Referenzumsatzes (d.h. 13.500 Euro) oder mehr, dann muss sie die gesamte Neustarthilfe zurückzahlen.
Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen. Die Fristen für die Rückzahlung entnehmen Sie der Fristenübersicht.
Bei fehlerhaften Angaben besteht die Möglichkeit, die Endabrechnung zurückzuziehen und komplett neu im Antragsportal einzureichen. Hierfür haben Sie nach dem Einreichen bei der Endabrechnung Neustarthilfe, Endabrechnung Neustarthilfe Plus und Endabrechnung Neustarthilfe 2022 je fünf Tage Zeit (bisher bei Neustarthilfe Plus zehn Tage). Innerhalb von zehn Tagen nach dem Zurückziehen muss dann entweder ein Änderungsantrag oder eine neue Endabrechnung eingereicht werden.
Nach Ablauf der Frist am 31. Dezember 2021 wurden Ihnen mehrere Erinnerungsnachrichten zugeleitet, wenn Sie ihre Endabrechnung im digitalen Antragsmanagementsystem bis zum Fristende nicht eingereicht haben. Erst bei ausbleibender Rückmeldung bis 31. Mai 2022 haben sich weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen, unter anderem Anhörung, Aufhebung der Bewilligungsbescheides, Rückforderung des gewährten Zuschussbetrages, angeschlossen.
Alle diejenigen, die ihre Endabrechnung eingereicht haben, erhalten im Frühjahr 2022 zunächst einen Schlussbescheid, der Ihnen gegebenenfalls auch sämtliche Informationen zur potentiellen Rückzahlung zur Verfügung stellt. Sofern weitere Stundungs- oder Ratenzahlungswünsche aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation bestehen, bitten wir Sie, unmittelbar nach Erhalt des Schlussbescheides im Frühjahr 2022 mit der Bewilligungsstelle Kontakt aufzunehmen.
Nach Ablauf der Frist am 30. Juni 2022 wird Ihnen eine Erinnerungsnachricht zugeleitet, wenn Sie ihre Endabrechnung im digitalen Antragsmanagementsystem bis zum Fristende nicht eingereicht haben. Erst bei ausbleibender Rückmeldung werden sich weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen, unter anderem Anhörung, Aufhebung der Bewilligungsbescheides, Rückforderung des gewährten Zuschussbetrages, anschließen.
Sobald Sie die Endabrechnung eingereicht haben, erhalten Sie im Herbst 2022 zunächst einen Schlussbescheid, der Ihnen gegebenenfalls auch sämtliche Informationen zur potentiellen Rückzahlung zur Verfügung stellt. Sofern weitere Stundungs- oder Ratenzahlungswünsche aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation bestehen, bitten wir Sie, unmittelbar nach Erhalt des Schlussbescheides mit der Bewilligungsstelle Kontakt aufzunehmen.
Nach Ablauf der Frist am 30. September 2022 wird Ihnen eine Erinnerungsnachricht zugeleitet, wenn Sie ihre Endabrechnung im digitalen Antragsmanagementsystem bis zum Fristende nicht eingereicht haben. Erst bei ausbleibender Rückmeldung werden sich weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen, unter anderem Anhörung, Aufhebung der Bewilligungsbescheides, Rückforderung des gewährten Zuschussbetrages, anschließen.
Sobald Sie die Endabrechnung eingereicht haben, erhalten Sie im Herbst 2022 zunächst einen Schlussbescheid, der Ihnen gegebenenfalls auch sämtliche Informationen zur potentiellen Rückzahlung zur Verfügung stellt. Sofern weitere Stundungs- oder Ratenzahlungswünsche aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation bestehen, bitten wir Sie, unmittelbar nach Erhalt des Schlussbescheides mit der Bewilligungsstelle Kontakt aufzunehmen.
Im Falle des Ausfalls oder im Todesfall einer oder eines Direktantragstellenden können die Vertretungspersonen beziehungsweise Erben über einen eigenen Antragsportalzugang für einen oder mehrere Anträge der oder des ursprünglichen Direktantragstellenden die Endabrechnung einreichen. Statt Erben können gegebenenfalls auch Nachlassverwalterinnen oder -verwalter oder Testamentsvollstreckerinnen oder -vollstrecker diese Rolle übernehmen.
Die Stammdaten im Antrag selbst bleiben allerdings unverändert. Dazu müssen die Vertretungspersonen beziehungsweise Erben vor der Einreichung der Endabrechnung die folgenden Schritte befolgen:
Schritt 1: Die Erben beziehungsweise die Vertretungsperson müssen in Kontakt mit der Bewilligungsstelle treten und die Rechtsnachfolge beziehungsweise Vertretungsbefugnis nachweisen. Die Bewilligungsstelle erteilt auf dieser Grundlage eine Freigabe, aus der auch hervorgeht, für welchen Antrag die oder der Erbe beziehungsweise die Vertretungsperson berechtigt wird. Diese Freigabe muss später dem Service Desk nachgewiesen werden (siehe Schritt 3).
Schritt 2: Nach erfolgter Freigabe durch die Bewilligungsstelle, muss sich die oder der neue Antragstellende ein eigenes vollständiges ELSTER-Zertifikat erstellen und im Direktantragsportal registrieren.
Schritt 3: Im Anschluss meldet sich die Vertretungsperson mit den eigenen Accountdaten (vollständiger Name und registrierte E-Mail-Adresse) beim Service-Desk, sodass die nachträgliche Endabrechnung für den neuen Account und das benötigte Programm freigeschaltet werden kann.
Voraussetzung für die Freischaltung ist die Freigabe der Bewilligungsstelle (siehe Schritt 1). Damit eine korrekte Zuordnung erfolgen kann, muss die oder der neue Antragstellende die Antragsnummer und das Bescheiddatum des ursprünglichen Antrags der zu vertretenden Person in der nachträglichen Endabrechnung angeben.
Sollten Rückfragen auftreten, können sich Direktantragstellende an den Service-Desk wenden.
Wie läuft die Endabrechnung ab?
Alle Antragstellenden, die einen Bescheid und eine Zahlung auf Ihren Neustarthilfe-, Neustarthilfe Plus- oder Neustarthilfe 2022-Antrag erhalten haben, werden darüber informiert, dass sie die Endabrechnung einreichen können.
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das Antragsportal direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de für Direktantragsteller bzw. über das Portal antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de für prüfende Dritte ein. Dort sind Ihre persönlichen Daten bereits aus dem Antragsformular übernommen worden. Nach Eingabe der tatsächlichen Umsatzdaten Bitte geben Sie bei den Umsatzdaten Ihre Netto-Umsätze an. erhalten Sie eine vorläufige Schätzung, ob und ggf. welchen Teil des Vorschusses Sie bzw. der Antragstellende zurückzahlen müssen. Nach Absenden der Endabrechnung erhalten Sie eine automatische Bestätigung über den Eingang der Endabrechnung. Anschließend prüft die für Sie zuständige Bewilligungsstelle die Endabrechnung und sendet Ihnen bzw. dem prüfenden Dritten im Schlussbescheid eine Bestätigung des Ergebnisses der Endabrechnung zu- ggf. mit einer Zahlungsaufforderung. Sämtliche Informationen zur potentiellen Rückzahlung können dem Schlussbescheid entnommen werden.