Registrierung und Anmeldung für prüfende Dritte erklärt

Einleitung

Die Antragstellung und Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgt über Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – sogenannte prüfende Dritte.

Um Anträge für die Corona-Wirtschaftshilfen auf der digitalen Antragsplattform stellen zu können, ist eine Registrierung mit einem Account notwendig, der anschließend verifiziert werden muss. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Auf dieser Seite erfahren prüfende Dritte, wie sie sich im Antragsportal registrieren und anmelden können.

Hinweis: Die tatsächliche Darstellung im Antragsportal kann von der Anleitung abweichen.

Nutzung des PIN-Briefs

Nutzung der bundID (Nutzerkonto Bund) oder der BayernID

Nutzung des ELSTER-Organisationszertifikats

Nutzung der beA-Karte

Hilfe bei weiteren Problemen