Registrierung und Anmeldung für prüfende Dritte erklärt

Einleitung

Die Antragstellung und Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgt über Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – sogenannte prüfende Dritte.

Um Anträge für die Corona-Wirtschaftshilfen auf der digitalen Antragsplattform stellen zu können, ist eine Registrierung mit einem Account notwendig, der anschließend verifiziert werden muss. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Auf dieser Seite erfahren prüfende Dritte, wie sie sich im Antragsportal registrieren und anmelden können.

Hinweis: Die tatsächliche Darstellung im Antragsportal kann von der Anleitung abweichen.

Hinweis zur Nutzung der beA-Karte

Der Login-Prozess mit der beA-Karte hat sich in der Vergangenheit für Nutzende als relativ kompliziert und fehleranfällig erwiesen, wobei technischer Support aufgrund unterschiedlicher Systemvoraussetzungen nur in begrenztem Maße erfolgen konnte. Der Login via beA-Karte wird daher zukünftig nicht mehr angeboten.

Wir bitten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bislang die beA-Karte für den Login genutzt haben, ihren Login auf eines der anderen Login-Verfahren umzustellen.

Wie Sie dazu vorgehen müssen, lesen Sie im Bereich „Nutzung der beA-Karte“ weiter unten.

Nutzung des PIN-Briefs

Nutzung der BundID oder der BayernID

Nutzung des ELSTER-Organisationszertifikats

Nutzung der beA-Karte

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