Wechsel der oder des prüfenden Dritten

Einleitung

Sollte die oder der prüfende Dritte einer antragsstellenden Person oder eines Unternehmens aus unterschiedlichen Gründen nicht länger zur Verfügung stehen, kann der Auftrag zur weiteren Betreuung der Anträge auch durch eine andere prüfende Dritte oder einen anderen prüfenden Dritten übernommen und bearbeitet werden. Voraussetzung ist, dass ihr oder ihm alle vorliegenden Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt werden.

Diesen Wechsel können Sie als neu beauftragte prüfende Dritte auf der Antragsplattform selbst beantragen. Dafür sind neben der Angabe der Steuernummer der antragstellenden Person oder des Unternehmens und der Daten der bereits eingereichten Anträge, eine unterzeichnete Vollmacht sowie ein Formular zur Mandatsübernahme einzureichen.

Die hierfür zu verwendenden Vordrucke erhalten Sie als prüfende Dritte auf der Antragsplattform.