+++ Antragsportal für die Schlussabrechnung temporär weiterhin geöffnet – Einreichung der Schlussabrechnung derzeit weiterhin möglich. +++                                           

Corona-Hilfen

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Corona-Hilfen der Bundesregierung

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern Sie noch keine Schlussabrechnung eingereicht haben, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Für prüfende Dritte steht das digitale Antragsportal innerhalb einer Nachfrist bis zum 31. Januar 2024 für Einreichungen zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin eine Verlängerung der Schlussabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31. März 2024 beantragt werden.

Reichen Sie die Schlussabrechnung jetzt online ein.

Hinweis: Die Fristen gelten nicht für die Endabrechnung der Neustarthilfen, deren Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind.

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