+++ Bitte beachten: Einreichung der Schlussabrechnung sowie Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung nur noch bis 31. Oktober 2023 möglich! +++
Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe
Unternehmen, die Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten haben, müssen eine Schlussabrechnung einreichen. Informieren Sie sich über die Schlussabrechnung und reichen Sie diese über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten online ein.
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Wenn Sie in 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, ist eine Überprüfung der Höhe des eingetretenen Liquiditätsengpasses erforderlich. Mehrere Bundesländer haben noch keine umfassenden Überprüfungen durchgeführt bzw. zunächst zurückgestellt und werden in Kürze auf die Begünstigten zugehen. Weitere Informationen erteilen die Soforthilfe-Bewilligungsstellen der Länder.
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