+++ Bitte beachten: Einreichung der Schlussabrechnung sowie Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung nur noch bis 31. Oktober 2023 möglich! +++                                           

Corona-Hilfen

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Corona-Hilfen der Bundesregierung

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 31. Oktober 2023 (verlängert). Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. März 2024 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden.

Reichen Sie die Schlussabrechnung jetzt online ein.

Hinweis: Die Fristen gelten nicht für die Endabrechnung der Neustarthilfen, deren Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind.

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Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe

Unternehmen, die Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten haben, müssen eine Schlussabrechnung einreichen. Informieren Sie sich über die Schlussabrechnung und reichen Sie diese über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten online ein.

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