+++ Schlussabrechnung: Ab sofort kann im Einzelfall eine Fristverlängerung bis 31.12.2023 beantragt werden +++ In der Schlussabrechnung kann ab sofort Paket 2 direkt im Anschluss an Paket 1 eingereicht werden +++ Fristende: Noch bis zum 31.03.2023 können prüfende Dritte sämtliche Endabrechnungen der Neustarthilfen einreichen +++
Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe
Unternehmen, die Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten haben, müssen eine Schlussabrechnung einreichen. Informieren Sie sich über die Schlussabrechnung und reichen Sie diese über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten online ein.
MEHR ERFAHRENEndabrechnung der Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022
Wenn Sie Neustarthilfen erhalten haben, ist eine Endabrechnung vorgeschrieben. In dieser geben Sie Ihre tatsächlich erzielten Umsätze im Förderzeitraum an. Die Endabrechnung können Sie selbst oder über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten online einreichen.
MEHR ERFAHRENInfoportal „Meine Überbrückungshilfe“
Alles auf einen Blick: Das Infoportal bietet Unternehmen und Selbständigen einen Überblick über ihre Corona-Hilfen. Sie können Anträge einsehen und den Bearbeitungsstatus Ihrer Schluss- oder Endabrechnung prüfen.
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