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Corona-Hilfen

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Corona-Hilfen der Bundesregierung

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am 30. Juni 2023. Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden.

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Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe

Unternehmen, die Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten haben, müssen eine Schlussabrechnung einreichen. Informieren Sie sich über die Schlussabrechnung und reichen Sie diese über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten online ein.

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Infoportal „Meine Überbrückungshilfe“

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