+++ Antragsportal für die Schlussabrechnung temporär weiterhin geöffnet – Einreichung der Schlussabrechnung derzeit weiterhin möglich. +++                                           

Zwei Personen betrachten ein überdimensionales Klemmbrett, Taschenrechner und Geldmünzen

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Schlussabrechnung

Sie haben Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten? Dann reichen Sie jetzt die Schlussabrechnung über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten online ein.

Detailliertere Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte.

SCHLUSSABRECHNUNG EINREICHEN

Hinweis

Sie haben ein Schreiben der Bewilligungsstelle mit der Aufforderung zur Einreichung der Schlussabrechnung erhalten und noch offene Fragen? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Aspekten.

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Überblick: Was ist die Schlussabrechnung?

Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt eine Schlussabrechnung durch eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Video zur Einführung der Schlussabrechnung.
Video mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung der Schlussabrechnung.

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Fristenübersicht

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe (Paket 1)

Start Einreichung Paket 1: 5. Mai 2022 für Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen
Fristende für Einreichung: 31. Oktober 2023 / auf Antrag in Einzelfällen bis 31. März 2024
[Hinweis: Sofern Sie noch keine Schlussabrechnung eingereicht haben, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Für prüfende Dritte steht das digitale Antragsportals innerhalb einer Nachfrist bis zum 31. Januar 2024 für Einreichungen zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin eine Verlängerung der Schlussabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31. März 2024 beantragt werden.]
Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2)

Start Einreichung Paket 2: 15. November 2022 für Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV
Fristende für Einreichung: 31. Oktober 2023 / auf Antrag in Einzelfällen bis 31. März 2024
[Hinweis: Sofern Sie noch keine Schlussabrechnung eingereicht haben, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Für prüfende Dritte steht das digitale Antragsportals innerhalb einer Nachfrist bis zum 31. Januar 2024 für Einreichungen zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin eine Verlängerung der Schlussabrechnung über prüfende Dritte bis zum 31. März 2024 beantragt werden.]
Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.

FAQs

1.1 Weshalb ist eine Schlussabrechnung erforderlich?

Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Antragsberechtigte Unternehmen konnten somit frühzeitig auf der Basis von Prognosedaten Zuschüsse beantragen.

Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung zu ermitteln ist. Die Schlussabrechnung ist somit notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragen Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Als Ergebnis dieses Abgleichs können sich Nachzahlungen an die Antragstellenden oder Rückforderungen von Zuschüssen ergeben.

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1.2 Für welche Förderprogramme ist eine Schlussabrechnung durch prüfende Dritte erforderlich?

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1.3 Weshalb erfolgt die Schlussabrechnung der Förderprogramme in gebündelter Form?

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