+++ Bitte beachten: Einreichung der Schlussabrechnung sowie Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung nur noch bis 31. Oktober 2023 möglich! +++
Überblick: Was war die Überbrückungshilfe II?
Die Überbrückungshilfe war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate September bis Dezember 2020. Erstanträge für die Überbrückungshilfe II konnten bis 31. März 2021 gestellt werden.
MEHR ERFAHRENWie erfolgt die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe II?
Die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe II kann seit Mai 2022 eingereicht werden und erfolgt nur über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten bis spätestens 31. Oktober 2023 (verlängert). In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. März 2024 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden.
In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt. Gegebenenfalls müssen Sie zu viel gezahlte Hilfen zurückzahlen oder erhalten nachträglich eine Nachzahlung.
Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe II in voller Höhe zurückzuzahlen.
Informationen zur Förderung
FAQs
4.1 Wie erkenne ich, dass es sich bei dieser Webseite um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt?
Diese Webseite und der Online-Antrag zur Überbrückungshilfe sind Angebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Sie sind ausschließlich unter den gültigen Webadressen ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erreichen.
Geben Sie erst dann Ihre Daten ein, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bzw. antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de als Webadresse im Adressfeld Ihres Browsers stehen. Ähnlich anmutende Webangebote unter abweichenden Webadressen oder mit anderen Endungen sind Fake-Webseiten.
2.1 Wie hoch liegt die Förderung
Zur Antwort2.4 Welche Kosten sind förderfähig?
Zur AntwortVollzugshinweise
Die Vollzugshinweise für die Gewährung von Überbrückungshilfe II enthalten nähere Erläuterungen unter anderem zur Antragsberechtigung und den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zur Höhe, Auszahlung und Verwendung der Überbrückungshilfen II.
Hinweis: Im Fall von Abweichungen zwischen FAQs und Vollzugshinweisen sind die Informationen in den FAQs maßgebend. Bei den hier veröffentlichten Texten handelt es sich um Mustertexte, die an die jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern angehängt werden.
Auszug aus Vollzugshinweisen für die Überbrückungshilfe Zweite Phase ("Überbrückungshilfe II"), von September bis Dezember 2020 (PDF, 444 KB)