Für den „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe durch Bevollmächtigte („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“; im Folgenden: Onlineantrag ao WH)“, der Ihnen auf der Website Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte außerordentliche Wirtschaftshilfe, das Ausfüllen des An-tragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen, eine Weiterleitung an die zuständige Bewil-ligungsstelle der Bundesländer sowie einen Rückkanal im Rahmen der Bescheidzustellung erleich-tern soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, das die Entscheidung über die außerordentliche Wirtschaftshilfe zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.