Wie erfolgt die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe III?
Die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe III kann Anfang 2022 nur über einen prüfenden Dritten bis spätestens 31. Dezember 2022 (verlängert) erfolgen.
In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt. Gegebenenfalls müssen Sie zu viel gezahlte Hilfen zurückzahlen oder erhalten nachträglich eine Nachzahlung.
Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe III in voller Höhe zurückzuzahlen.