Wie erfolgt die Schlussabrechnung zur November- und Dezemberhilfe?
Im Falle einer Antragstellung über prüfende Dritte ist eine Schlussabrechnung vorgesehen. Die Schlussabrechnung erfolgt, wie die Antragstellung über den prüfenden Dritten, ausschließlich in digitaler Form ab Anfang 2022 über das Internet-Portal des Bundes bis spätestens 31. Dezember 2022 (verlängert). Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe in gesamter Höhe zurückzuzahlen.
Im Falle von Direktanträgen im eigenen Namen erfolgt keine Schlussabrechnung. Stattdessen können stichprobenartige Nachprüfungen durch die Bewilligungsstellen erfolgen.