Stand 16. Juni 2022
Wer kann einen Änderungsantrag stellen?
Besteht ein erheblicher Änderungsbedarf, kann ein Änderungsantrag gestellt werden. Dies gilt sowohl für Direktantragssteller als auch für Anträge, die durch prüfende Dritte gestellt werden. Änderungsanträge werden nach und nach für alle Förderprogramme freigeschaltet. Nähere Informationen zu bereits verfügbaren Änderungsanträgen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
In welchen Fällen kann ich einen Änderungsantrag stellen?
Grundsätzlich gibt es zwei Fallkonstellationen, die zu einer deutlichen Veränderung der Bemessungsgrundlage der Hilfsprogramme führen können:
- die Antragskonditionen wurden verbessert (zum Beispiel durch Aufnahme neuer Erstattungstatbestände) oder der Beihilferahmen wurde ausgeweitet (zum Beispiel durch Erhöhung der maximalen Förderhöhe oder durch eine Verlängerung der Förderperiode wie bei der Überbrückungshilfe IV für die Monate April bis Juni 2022) oder
- ihre Umsatzprognose bzw. Fixkostenkalkulation eine Erhöhung der benötigten Fördermenge erforderlich macht oder Sie sich entscheiden, Landesprogramme zu beantragen.
Im Falle einer Veränderung der Bemessungsgrundlage ist es möglich, die Angaben über einen Änderungsantrag im elektronischen Antragsverfahren zu korrigieren. Eine Veränderung der Bemessungsgrundlage kann zu einer Erhöhung der Förderleistung führen.
Hinweis: Bei einer Bewilligung des Änderungsantrags wird der vorherige Bescheid aufgehoben und ersetzt.
In welchem Fall musste ich einen Erweiterungsantrag stellen?
Wenn Ihr Überbrückungshilfe IV-Antrag für Januar bis März noch nicht beschieden war und Sie vor Fristablauf noch Überbrückungshilfe für die Monate April bis Juni beantragen mussten, dann mussten Sie zunächst einen sogenannten Erweiterungsantrag für die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV (April bis Juni 2022) stellen. Dafür hatten Sie vom 2. bis 15. Juni 2022 Zeit. Im Erweiterungsantrag mussten Sie noch keine detaillierten Umsatz- und Kostenangaben machen, sondern lediglich die Verlängerung selbst beantragen und durch Erklärung des Antragstellers bestätigen, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Es handelte sich also beim Erweiterungsantrag um eine stark reduzierte Variante des Änderungsantrags, die vor allem der Fristwahrung diente. Die konkreten Umsatz- und Kostenangaben können Sie noch bis zum 30. September 2022 im Antragsportal nach Bescheidung des 1. Quartals über einen Änderungsantrag nachreichen.
Fristenübersicht
Die Fristen für Änderungsanträge und Änderungen der Kontoverbindungen (IBAN) sind:
| Änderungsantrag | Änderung Kontoverbindung (IBAN) |
Überbrückungshilfe III Plus | abgelaufen | abgelaufen |
Neustarthilfe Plus (Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021) | abgelaufen | abgelaufen |
Überbrückungshilfe IV | 30. September 2022 (Maßgaben siehe Ziffer 3.16 Überbrückungshilfe IV-FAQ) | 30. September 2022 (verlängert) |
Neustarthilfe 2022 (Januar bis März und April bis Juni 2022) | 30. September 2022 | 30. September 2022 |