Erläuterungen zur Anmeldung mit ELSTER
Um als Soloselbständige oder Soloselbständiger den Antrag auf November- und Dezemberhilfe selbst stellen zu können, müssen Sie sich anmelden. Nutzen Sie dazu einfach Ihr Benutzerkonto der Elektronischen Steuererklärung (ELSTER). Die 5 Schritte werden hier erklärt:
- Einstieg und Weiterleitung zu ELSTER
- Zertifikatsdatei auswählen
- Bestätigung Datenweitergabe
- Persönliche Informationen ergänzen
- E-Mail-Adresse verifizieren

1. Schritt: Einstieg und Weiterleitung zu ELSTER
Nach Aufruf des Direktantrages klicken Sie auf die Schaltfläche „ELSTER-Login (elster.de)“. Sie werden daraufhin direkt in die Anmeldemaske des ELSTER-Portals weitergeleitet.
Hier haben Sie verschiedene Login-Möglichkeiten. Der Login mit Zertifikatsdatei ist die empfohlene Option und wird im Folgenden erläutert. Von der Nutzung der Login-Variante „Mobiles Login“ wird abgeraten.
Sollten Sie über ein älteres Zertifikat verfügen (vor 2015 erstellt), können Sie dieses nicht für die Anmeldung am Direktantrag verwenden. Bitte beantragen Sie zuerst ein neues ELSTER-Zertifikat. Das neue Zertifikat (ELSTER Light) auf Basis einer E-Mail Verifikation, kann ebenfalls nicht für die Anmeldung am Direktantrag verwendet werden.
Hinweise zu den übrigen Authentifizierungsoptionen werden über das ELSTER-Portal erläutert.
2. Schritt: Zertifikatsdatei auswählen
Kicken Sie auf die Schaltfläche „Durchsuchen“, um Ihre Zertifikatsdatei zu laden. Die heruntergeladene Zertifikatsdatei ist auf Ihrem Computer oder einem lokalen Speichermedium abgelegt und an der Dateiendung *.pfx erkennbar. Wenn Sie ein persönliches und ein Organisationszertifikat besitzen, wird die Verwendung des Organisationszertifikats empfohlen.
Geben Sie außerdem Ihr zum Zertifikat gehöriges Passwort ein und bestätigen Sie die Eingabe mit einem Klick auf „Login“.

3. Schritt: Bestätigung der Datenweitergabe
Ihre im ELSTER-Benutzerkonto hinterlegten personenbezogenen Daten werden Ihnen angezeigt. Für den Direktantrag der Novemberhilfe werden diejenigen Daten benötigt, die Ihre Identität oder die Ihres Unternehmens belegen. Bitte autorisieren Sie die Datenweitergabe mit Klick auf die Schaltfläche „Bestätigen“.
Sollten die Angaben nicht korrekt sein, wenden Sie sich bitte unter Angabe der unten angezeigten steuerlichen Identifikationsnummer an Ihr zuständiges Finanzamt.

Anschließend werden Sie automatisch zum Direktantrag zurückgeführt.
4. Schritt: Persönliche Informationen ergänzen
Hier vervollständigen Sie die personenbezogenen Informationen, die nicht in Ihrem ELSTER-Benutzerkonto hinterlegt sind, aber zur Bestätigung Ihrer Identität oder die Ihres Unternehmens oder für die Kontaktaufnahme benötigt werden, zum Beispiel die E-Mail-Adresse und bei Organisationszertifikaten Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Absenden“.
Tipp zur Eingabe des Geburtsdatums:


5. Schritt: E-Mail-Adresse verifizieren
Es wird automatisiert eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse verschickt.

Falls Sie keine E-Mail erhalten haben, können Sie den Versand erneut auslösen. Bitte prüfen Sie dabei auch Ihren Spam-Ordner.
In der E-Mail ist ein Link enthalten, der zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse dient. Folgen Sie diesem Link.
Ihre E-Mail-Adresse ist damit erfolgreich verifiziert und Sie werden automatisch zum Online-Antragsassistenten der November- und Dezemberhilfe geführt.

Die Warteschlange
An verschiedenen Schritten im Login- und Antragsprozess kann es passieren, dass Sie sich in der Warteschlange der November- und Dezemberhilfe wiederfinden. Was es damit auf sich hat und wie es in einem solchen Fall weitergeht, wird im Folgenden erklärt.

Die Warteschlange wurde eingerichtet, da es zurzeit eine hohe Nachfrage nach dem Antrag auf November- und Dezemberhilfe gibt. Mit diesem Mechanismus kann eine Überlastung der Server vermieden werden und Sie können Ihren Antrag zuverlässig online stellen, sobald Sie an der Reihe sind.
Die Warteschlangenseite zeigt Ihnen die voraussichtliche Wartezeit an. Sie können dort auch Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen. Sie erhalten dann rechtzeitig eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Sie mit der Bearbeitung beginnen können. Wenn Sie die E-Mail-Benachrichtigung nutzen, müssen Sie die Warteschlangenseite während der Wartezeit nicht geöffnet lassen. Nutzen Sie die Funktion nicht, verlieren Sie Ihren Platz, sobald Sie die Warteschlangenseite verlassen. Wenn Sie an der Reihe sind, haben Sie 30 Minuten Zeit, die Online-Antragstellung zu starten. Für das Ausfüllen des Antrags selbst gibt es kein Zeitlimit.
Im virtuellen Warteraum können Sie auf alle Links klicken. Ihre Position in der Warteschlange geht dadurch nicht verloren. Wenn Sie an der Reihe sind, werden Sie automatisch zum Online-Antrag weitergeleitet.
Die Warteschlangen-Funktion wird über den Dienst „Queue-it“ ermöglicht. Wenn Sie die E-Mail-Benachrichtigung nutzen, ist der Absender daher nicht die Bundesregierung oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, sondern der Dienst Queue-it. Bei dem Absender [email protected] handelt es sich nicht um Spam. Wenn Sie die E-Mail-Benachrichtigung nutzen, erhalten Sie zwei E-Mails von diesem Absender:
- Ihre Warteschlangen-Nummer mit Link zum Warteraum,
die Benachrichtigung, sobald Sie an der Reihe sind, ebenfalls mit Link zum Warteraum.