Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf außerordentliche Wirtschaftshilfe werden personenbezogene Daten der Kontaktpersonen der Antragsteller (also Vertreter der Unternehmen, Soloselbstständige, die keinen eigenen Antrag stellen etc.) sowie personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte) verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der außerordentlichen Wirtschaftshilfe im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf außerordentliche Wirtschaftshilfen kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Wirtschaftshilfen (“Novemberhilfe“ bzw. „Dezemberhilfe“ als außerordentliche Wirtschaftshilfe) für den Förderzeitraum November bzw. Dezember 2020 durch eine/n vom Antragsteller beauftragte/n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.), der Antragsunterstützung der Bevollmächtigten (2.), die Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes und dortige Antragsbearbeitung sowie Offenlegung an den Dienstleister (3.) und der Nutzung eines Rückkanals im Antragsassistenten zur Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Infowebsite erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sogenannten Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
- Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
- verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
- vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
- übertragene Datenmenge
- Name des verwendeten Internet-Providers.
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWi und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
b) Log-Dateien (sogenannte Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website bzw. bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
- das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
- der verwendete Webbrowser und das verwendete Betriebssystem
- die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
- der Name und die URL der abgerufenen Datei
- die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
- der Name des verwendeten Internet-Providers
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWi und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet.
Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWi protokolliert wurden, werden an Dritte übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWi nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWi beim Besuch der Website im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWi wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Das BMWi verwendet ein Webtrackingtool, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Aus diesen Daten können unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt werden. Die hierfür gespeicherten Cookies werden ausschließlich dafür benutzt, Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten auf den Webseiten des BMWi zu ziehen und das für die Nutzer bereitgestellte Informationsangebot regelmäßig zu überprüfen. Dabei werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.
d) Push-Benachrichtigungen
Werden für diese Website Push-Benachrichtigungen durch den Dienst "Signalize" von Ihnen aktiviert, wird zur Bereitstellung der Benachrichtigungen für Sie eine Funktion Ihres Internet-Browsers bzw. Ihres mobilen Betriebssystems eingesetzt. Für den Versand von Nachrichten werden ausschließlich anonyme bzw. pseudonyme Daten übertragen. Dies können je nach Konfiguration der Webseite sein:
- Pseudonyme Nutzer-Kennung: ein zufallsgenerierter Wert (Beispiel: 108bf9a85547edb1108bf9a85547edb1), der in einer Tracking-Cookie ID gespeichert wird
- Pseudonyme digitale Fingerprints, pseudonyme mobile Gerätekennziffern und ggf. pseudonyme Cross-Device-Identifier
Diese Daten werden nur verarbeitet, um die von Ihnen abonnierten Benachrichtigungen auszuliefern und benachrichtigungsbezogene Einstellungen vorzunehmen. Für die Speicherung dieser Daten bitten wir Sie um Ihre Einwilligung. Sofern Sie Push-Benachrichtigungen abonnieren möchten, erklären Sie sich mit deren Empfang nach Einwilligung einverstanden. Die Abfrage der Einwilligung erfolgt über den Dialog des Browsers. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Anmeldung (Einwilligung) zu den Push-Benachrichtigungen ist bei Vorliegen der Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.
Sie können Ihre Einwilligung zum Empfang von Benachrichtigungen jederzeit über die Einstellungen Ihres Browsers bzw.mobilen Endgeräts widerrufen. Informationen über die Widerrufsmöglichkeit für Push-Benachrichtigungen finden Sie hier.
Um die Push-Benachrichtigungen für Sie inhaltlich sinnvoll gestalten zu können, nutzen wir die anhand eines pseudonymen Nutzerprofils mittels Tracking-Pixel und bei Einwilligung auch mittels Cookies gesammelten Präferenzen und führen allein zum Zwecke des personalisierten Nachrichtenversands Ihre Benachrichtigungs-ID mit dem Nutzerprofil der Website zusammen.
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWi zur Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit der Betreuung des Portals Überbrückungshilfe Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus. Die Push-Benachrichtigungen werden statistisch ausgewertet, um zu erkennen, ob und wann die Push-Benachrichtigungen angezeigt und von Abonnenten angeklickt wurden. Zweck der Auswertung ist ein optimiertes Angebot der Push-Nachrichten, d. h. welche Push-Nachrichten den Empfänger interessieren und um zukünftige Nachrichten auf die mutmaßlichen Interessen der Empfänger abzustimmen, z.B. weiterführende Informationen zu einem zuvor angesehenen Video oder neue Informationen zu Förderprogrammen für Nutzer, die diesen Bereich der Website in letzter Zeit angesehen haben.
Die dadurch erzeugten Daten werden in unserem Auftrag von der etracker GmbH aus Hamburg, die den Service von Signalize bereitstellt, ausschließlich in Deutschland verarbeitet und gespeichert und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen.
2. Unterstützung bei der Antragstellung über Bevollmächtigte
a) Registrierung als Bevollmächtigte und Abgleich mit dem Berufsregister
Zum Zweck der Antragstellung im „Onlineantrag ao WH“ müssen Sie sich als Bevollmächtigte/r registrieren.
Sie haben die Möglichkeit, sich entweder mit einem PIN-Brief oder mithilfe der eID-Funktion Ihres Personalausweises auf dem Nutzerkonto Bund/BayernID zu registrieren bzw. zu identifizieren.
aa) Registrierung mittels PIN Brief
Für den „Onlineantrag ao WH“ können Sie sich als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt mit Ihrem Vornamen, Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem Benutzernamen und Passwort registrieren. Zur Aktivierung Ihres Kontos werden Sie zunächst aufgefordert, eine One-Time-Passcode-Applikation (OTP-App) auf Ihrem Smartphone zu installieren. Alternativ zur Smartphone-App kann auch die Desktop-App Authy genutzt werden. Diese können Sie kostenlos unter www.authy.com beziehen und analog zu den Mobilapplikationen zur Anmeldung im Antragsportal Überbrückungshilfe verwenden.
Mithilfe dieser Applikationen scannen Sie einen QR-Code, geben den generierten Code in der Desktop-Anwendung des „Onlineantrags Überbrückungshilfe“ ein und klicken auf „Absenden“. Dadurch wird der Aktivierungslink an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse gesendet, worüber die Verifikation erfolgt.
Die Speicherung Ihres Namens, Vornamens und Ihrer E-Mail-Adresse sowie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu Zwecken der Verifikation erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG. Für die Datenverarbeitung der OTP-App gelten die dortigen datenschutzrechtlichen Hinweise.
bb) Registrierung mit dem Nutzerkonto Bund oder BayernID
Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government Gesetz (E-Gov-G) sind Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen die Identität einer Person festzustellen ist, unter anderem einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes anzubieten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, anstelle einer Identifizierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ selbst, Ihre Identifizierung durch Anmeldung im Nutzerkonto Bund (Log-in) oder mit der BayernID durchzuführen.
Zur Registrierung mit der dem Nutzerkonto Bund oder BayernID können Sie sich unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres Authega-Zertifikats (nur BayernID) identifizieren.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Identitätsdaten an uns zum Zweck der Identifizierung ist § 8 Abs. 4 S. 1 OZG.
cc) Abgleich mit dem Berufsregister
Dieser Betrugsprävention dient in einem zweiten Schritt auch der Abgleich Ihrer Registrierungsdaten (Name, Anschrift, berufliche Emailadresse, Wirtschaftsprüfernummer) mit dem Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer bzw. Rechtsanwaltskammer. Zu diesem Zweck werden die oben genannten Daten über eine technische Schnittstelle an die Register, die von der DATEV betrieben werden, übermittelt. Die Eigenschaft als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt ist eine zwingende Voraussetzung, um nach der ergVVaoWH einen Antrag für die berechtigten Antragsteller zu stellen.
Für die Registrierung mit einem PIN Brief wird, sobald die Daten erfolgreich geprüft wurden, postalisch ein Verifizierungscode an die bei der DATEV hinterlegte Adresse zu Händen der Geschäftsleitung gesendet. Diesen Code benötigt der Bevollmächtigte für die erstmalige Anmeldung (siehe zugleich unter 3.).
Bei einer Registrierung mit dem Nutzerkonto Bund/ der BayernID werden Ihre Daten automatisch mit dem Berufsträgerregister bei DATEV abgeglichen und Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Nachricht auf die in Ihrem Nutzerkonto Bund-Profil oder ihrer BayernID hinterlegten E-Mail-Adresse, dass Ihr Account nun vollumfänglich freigeschaltet ist.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DS-GVO i.V. § 3 BDSG i.V.m. 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVV-aoWH.
b) Anmeldung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag ao WH“
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung und Klick auf den Aktivierungslink in der beschriebenen Email können Sie sich im „Onlineantrag ao WH“ mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Registrierung mittels PIN-Brief-Verfahrens werden Sie nach Eingabe ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes aufgefordert den postalisch erhaltenen PIN-Code einzugeben. Nach Eingabe wird der Account vollständig freigeschaltet. Die PIN wird dann nicht mehr benötigt. Zur weiteren Anmeldung beim Antragsportal für Überbrückungshilfe kann der sechsstellige Code, der in der OTP-App fortlaufend generiert wird, genutzt werden.
Bei der Anmeldung übernehmen wir Ihre Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im Nutzerkonto „Onlineantrag ao WH“. Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten.
Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 ergVVaoWH.
Bis spätestens zum 31. Dezember 2021 (letztmöglicher Zeitpunkt der Schlussabrechnung) löschen wir Ihre Registrierungsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Melden Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr im „Onlineantrag ao WH“ an, löschen wir Ihr dort angelegtes Konto inklusive aller Registrierungs- und Antragsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail.
c) Passwort-Vergessen-Funktion
Wenn Sie das Passwort Ihres Accounts vergessen haben, können Sie dieses zurücksetzen. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse versenden wir eine E-Mail mit einem neuen Passwort und einem Aktivierungslink. Klicken Sie diesen Aktivierungslink an, können Sie sich mit einem neuen (Einmal-)Passwort aus der E-Mail in Ihrem Account erneut anmelden.
Die Nutzung der E-Mail-Adresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG.
d) Unterstützung bei der Antragstellung „Onlineantrag ao WH“
Mit Unterstützung der Verfahrensplattform „Onlineantrag ao WH“ können Sie als Bevollmächtigte für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Überbrückungshilfen ausfüllen.
Sie können für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Billigkeitsleistungen (Corona-Wirtschaftshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) vorbereiten. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder. Bei der Beantragung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Abschlagszahlung i.H. v. jeweils 50 Prozent des maximalen Förderbetrages, maximal 50.000 Euro bewilligt werden.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch uns gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
- Informationen zum Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer/Rechtsanwalt
- Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
- Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
- Steuerinformationen
- Anzahl der Beschäftigten und des Beschäftigungsumfangs
- Angaben zu den Fixkosten des Unternehmens
- Angaben zur finanziellen Situation
- Bankverbindung
- Nachweise zu einzelnen Angaben
aa) Eingabe der Antragsdaten der Antragsteller durch Bevollmächtigte
Sofern der Antragsteller ein Unternehmen als juristische Person ist, gelten die auf diesen Betrieb bezogenen Daten so lange nicht als personenbezogene Daten, solange sie sich nicht auf eine natürliche Person beziehen. Ein Personenbezug kann lediglich durch Angaben zu einem (vertretungsberechtigten) Ansprechpartner bestehen.
Das bedeutet: Sobald Sie als Bevollmächtigter den Antrag für Ihre Auftraggeber ausfüllen, werden die personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen des antragstellenden Unternehmens/des Soloselbstständigen verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihren Auftraggebern die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt haben. Auf die auf dieser Website vorhandenen datenschutzrechtlichen Informationen sind die Antragsteller (Ihre Auftraggeber) hinzuweisen.
Sofern personenbezogene Daten der Antragsteller erhoben werden, stützt sich diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG iVm § 53 BHO iVm Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVaoWH).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten der Antragsteller nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten zutreffen können. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir die angegebene Postleitzahl des Antragstellers zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Beim Einreichen der Antragsunterlagen wird eine Übersicht Ihrer Antragsdaten als PDF generiert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Auftraggeber und von Ihnen erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG.
e) Speicherung nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten und Ihre Registrierungsdaten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag ao WH“ gespeichert. Eine Änderung der Antragsunterlagen ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Allerdings behält der Bevollmächtigte lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten.
Die Antragsdaten bleiben im „Onlineantrag ao WH“ bis spätestens zum 31. Dezember 2021 für Zwecke der Schlussabrechnung nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert. Erfolgt die Schlussabrechnung zu einem früheren Zeitpunkt, löschen wir auch entsprechend die Antragsdaten früher, frühestens jedoch nach Ablauf des Förderzeitraums.
Die Speicherung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 ergVVaoWH.