+++ Dienstag, 31. Mai 2022 +++
31.5.22: Abgelehnte Direktanträge auf November- bzw. Dezemberhilfe
Ihr Direktantrag auf November- bzw. Dezemberhilfe wurde nach dem 01.09.2021 abgelehnt? Sie können auch nach dem 31.10.2021 einen Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen, um eine Förderung für diese Monate zu erhalten. Mehr dazu hier.
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31.5.22: Änderungsanträge zur Neustarthilfe 2022 für Direktantragstellende
Aufgrund eines technischen Versehens können erst ab 3. Juni bis 30. September 2022 Änderungsanträge zur Neustarthilfe 2022 durch Direktantragstellende gestellt werden. Mehr dazu hier.
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31.05.22: Erweiterungsantrag bei Überbrückungshilfe IV
Achtung kurze Frist vom 2.-15.6.2022: Prüfende Dritte können weitere Fördermonate über einen Erweiterungsantrag beantragen, wenn sie wegen fehlender Bewilligung keinen Änderungsantrag stellen können. Mehr dazu hier.
+++ Dienstag, 24. Mai 2022 +++
24.05.22: Jetzt möglich: Wechsel prüfende Dritte
Ab sofort kann Ihr Antrag auf Überbrückungshilfe IV oder Neustarthilfe 2022 auch durch andere prüfende Dritte übernommen und bearbeitet werden. Mehr dazu hier.
+++ Montag, 23. Mai 2022 +++
23.5.22: Änderungsanträge Überbrückungshilfe IV bis 30.9.2022 möglich
Die Frist für Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe IV wurde bis 30.9.2022 verlängert (außer für die Beantragung weiterer Fördermonate). Mehr dazu hier.
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23.5.22: Jetzt möglich: Änderungsanträge Neustarthilfe 2022
Ab 19.05. bis 30.09.2022 sind Änderungsanträge bei der Neustarthilfe 2022 für beide Quartale möglich. Neu: Materielle Änderungen und IBAN-Änderungen können gleichzeitig vorgenommen werden. Mehr dazu hier.
+++ Montag, 16. Mai 2022 +++
16.05.22: Wahlrecht Neustarthilfe 2022/Überbrückungshilfe IV
Seit dem 16.05.2022 können Sie nach Antragstellung und Bewilligung von der Überbrückungshilfe IV zur Neustarthilfe 2022 wechseln und umgekehrt. Bitte kurze Antragsfrist beachten. Mehr dazu hier.
+++ Freitag, 13. Mai 2022 +++
13.05.22: Wahlrecht zwischen Neustart- und Überbrückungshilfen verkürzt
Ende der Corona-Beihilfen: Deshalb endet die Frist für Wechsel zwischen Neustarthilfe (NSH) Plus und Überbrückungshilfe (ÜH) III Plus sowie NSH und ÜH III am 15.06.2022. Mehr dazu hier.