Schlussabrechnung

Einleitung

Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie auf November- und Dezemberhilfen, die über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten eingereichte wurden, sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen sind alle Antragstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten verpflichtet. Darüber hinaus können in der Schlussabrechnung fehlerhafte Angaben bei der ursprünglichen Antragstellung nachträglich korrigiert werden.

Die Abrechnung der Programme aus dem Schlussabrechnungspaket 1 (Überbrückungshilfe I-III, November- und Dezemberhilfe) ist am 5. Mai 2022 gestartet. Die Schlussabrechnung für die Programme aus Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV) kann seit dem 15. November 2022 eingereicht werden.

Die Schlussabrechnung für beide Pakete musste bis zum 31. Oktober 2023 (verlängert) erfolgen beziehungsweise sofern eine Fristervlängerung beantragt wurde, bis zum 30. September 2024. Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.

Bitte beachten Sie:

Sollen Anträge sowohl für Paket 1 als auch Paket 2 eingereicht werden, muss zuerst das Paket 1 erfasst und eingereicht werden. Erst im Anschluss kann mit der Schlussabrechnung für Paket 2 begonnen werden.

Ist nur die Schlussabrechnung für Paket 2 notwendig, da kein ursprünglicher Antrag aus Paket 1 bewilligt worden ist, kann diese direkt durchgeführt werden.

Die Schlussabrechnung kann nur gebündelt als Paket eingereicht werden. Wurden die Anträge auf Corona-Hilfen ursprünglich von unterschiedlichen prüfenden Dritten gestellt, ist vor Einreichen der Schlussabrechnung ein Wechsel hin zu einer einzigen oder einem einzigen prüfenden Dritten notwendig.

Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung „Wechsel der oder des prüfenden Dritten“ und in den FAQs zur Schlussabrechnung, Ziffer 5.4.

Wichtige grundlegende Informationen finden Sie im Video:

Wie erfolgt die Schlussabrechnung?

Weiterführende Informationen