Corona-Hilfen

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Evaluation der Corona-Hilfen

Die Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, Neustarthilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfen, Soforthilfe und Härtefallhilfen) wurden im Auftrag des BMWE von der Prognos AG und dem ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung evaluiert. Der Bericht zieht eine positive Bilanz und bestätigt die Wirkung und Wirtschaftlichkeit der Programme. Mit der Sicherung der Existenz von im Kern gesunden Unternehmen, der Stabilisierung der Wirtschaft und der Ermöglichung einer schnellen Erholung nach der Pandemie wurden die Ziele der Hilfen erreicht.
Der Schlussbericht des ersten Teils der zweiteiligen Evaluation kann jetzt heruntergeladen werden. Arbeiten an dem zweiten Teil haben bereits begonnen und werden eine vertiefte Analyse der Corona-Wirtschaftshilfen insbesondere hinsichtlich ihrer langfristigen Wirkung enthalten.

ZUM SCHLUSSBERICHT

Informationen zu den Programmbedingungen

Im Zusammenhang mit der Schlussabrechnung erreichen das BMWE viele Anfragen zu den Programmkonditionen und Auslegungshinweisen, auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Um allen Interessierten gleichermaßen einen Überblick über die wesentlichen Informationen zu den Programmen der Überbrückungshilfe zu bieten, stellt das BMWE auf dieser Website

- die FAQs zu allen Programmen in der aktuellen Version und auch alle Vorversionen
- die Vollzugshinweise zu allen Programmen
- sowie wichtige Dokumente von grundsätzlicher Bedeutung zu ausgewählten Fragen der Programmgestaltung  

zur Verfügung.

MEHR ERFAHREN

Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe

Unternehmen, die Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten haben, waren verpflichtet, eine Schlussabrechnung einzureichen. Informieren Sie sich im Zweifel, ob die Schlussabrechnung oder gegebenenfalls eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2024 von Ihrer prüfenden Dritten oder Ihrem prüfenden Dritten eingereicht wurde.

MEHR ERFAHREN

Corona-Soforthilfe 2020 – Überprüfung des Liquiditätsengpasses

Wenn Sie in 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, ist eine Überprüfung der Höhe des eingetretenen Liquiditätsengpasses erforderlich. Mehrere Bundesländer haben noch keine umfassenden Überprüfungen durchgeführt bzw. zunächst zurückgestellt und werden in Kürze auf die Begünstigten zugehen. Weitere Informationen erteilen die Soforthilfe-Bewilligungsstellen der Länder.

Infografik: Corona-Hilfen für Unternehmen