+++ Seit 02. August 2022 verfügbar: Neustarthilfe 2022 Endabrechnung für Direktantragstellende +++ Am 30. Juni 2022 endeten nach 2 Jahren Laufzeit die Überbrückungshilfen. Bewilligungen und Abrechnungen laufen weiter. Alle Infos dazu auf dieser Seite. +++
Aktuelle Abrechnungsverfahren auf einen Blick
Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe I-III sowie der Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Empfängerinnen und Empfänger der Überbrückungshilfe I-III oder der November- oder Dezemberhilfe sind verpflichtet, eine Schlussabrechnung zu erstellen. Darin werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt. Danach zeigt sich, ob Antragstellende gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzahlen müssen oder ob Sie eine Nachzahlung erhalten (außer bei der Überbrückungshilfe I). Erfolgt keine Schlussabrechnung, müssen die Förderleistungen in voller Höhe zurückgezahlt werden. Die Einreichung der Schlussabrechnung erfolgt über prüfende Dritte.
Endabrechnung der Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022
Empfängerinnen oder Empfänger der Neustarthilfen (aktuell Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus sowie Neustarthilfe 2022 für Direktantragstellende), die bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung erhalten haben, sind dazu verpflichtet, online eine Endabrechnung zu erstellen. Sie erhalten einen Bescheid der für Sie zuständigen Bewilligungsstelle mit Informationen, ob und wie viel Sie zurückzahlen müssen. Bei fehlerhaften Angaben besteht die Möglichkeit, die Endabrechnung zurückzuziehen und komplett neu im Antragsportal einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Endabrechnung ausschließlich online eingereicht werden kann. Die Fristen für die Einreichung der Endabrechnungen und die Fristen für die etwaig anfallenden Rückzahlungen für die Neustarthilfen entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Corona-Ticker - Sie fragen, wir antworten!
Was passiert, wenn ich die Endabrechnung der Neustarthilfe Plus nicht pünktlich zum 30. Juni 2022 einreichen konnte?
Nach Ablauf der Frist am 30. Juni 2022 wird Ihnen eine Erinnerungsnachricht zugeleitet, wenn Sie ihre Endabrechnung im digitalen Antragsmanagementsystem bis zum Fristende nicht eingereicht haben. Erst bei ausbleibender Rückmeldung werden sich weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen, unter anderem Anhörung, Aufhebung des Bewilligungsbescheides, Rückforderung des gewährten Zuschussbetrages, anschließen.
Sobald Sie die Endabrechnung eingereicht haben, erhalten Sie im Herbst 2022 zunächst einen Schlussbescheid, der Ihnen gegebenenfalls auch sämtliche Informationen zur potentiellen Rückzahlung zur Verfügung stellt. Für eine Rückzahlung haben Sie als Direktantragstellende bis zum 31. Dezember 2022 Zeit. Sofern weitere Stundungs- oder Ratenzahlungswünsche aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation bestehen, bitten wir Sie, unmittelbar nach Erhalt des Schlussbescheides mit der Bewilligungsstelle Kontakt aufzunehmen.
Fortschrittsbericht Corona-Hilfen
Ein Großteil der Anträge für die Corona-Hilfen ist bewilligt und die Zahlungen zu den Corona-Hilfen fließen. Hier wöchentlich die aktuellsten Zahlen.
Stand: 17.08.2022
Wie lief das Antrags- und Abrechnungsverfahren ab?
Übersicht über das Antrags- und Abrechnungsverfahren der Corona-Wirtschaftshilfen