Der Schaden ist die Differenz des in den vom Lockdown betroffenen Zeiträumen ermittelten Betriebsergebnisses im Vergleich zum in den entsprechenden Zeiträumen des Jahres 2019 erzielten Betriebsergebnis, sofern die Differenz negativ ist. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Konjunkturabschwungs im Jahr 2020 wird der so ermittelte Schaden gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission pauschal um 5 Prozent gekürzt.

Zur Ermittlung der Höhe des Schadens können seit März 2020 die Lockdown-Zeiträume im Frühjahr (max. 16. März bis Ende Mai 2020) und Herbst (max. 2. November bis 31. Dezember 2020) herangezogen werden, in denen das Unternehmen von den Schließungsanordnungen des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der COVID 19-Pandemie betroffen war.