Der Bescheid wird nach den landesrechtlichen Vorschriften erteilt und in der Regel elektronisch an die prüfende Dritte oder den prüfenden Dritten zur Weiterleitung an die oder den Antragstellenden übermittelt. Im Falle eines Direktantrags im eigenen Namen wird der Bescheid unmittelbar der oder dem Antragstellenden erteilt.