Nein. Um den Vorschuss in voller Höhe behalten zu dürfen, muss die Summe des Umsatzes des Förderzeitraums Juli bis September 2021 bzw. Oktober bis Dezember 2021 im Vergleich zum dreimonatigen Referenzumsatz um mindestens 60 Prozent zurückgegangen sein. Die Quartale drei und vier werden dabei separat betrachtet. Es findet somit keine Summierung der Umsätze des sechsmonatigen Gesamtförderzeitraums statt.