Im Falle einer zu hohen Bewilligung beziehungsweise Auszahlung wird eine Korrektur spätestens im Rahmen der Endabrechnung erfolgen, verbunden mit einer Aufforderung zur Rückzahlung, falls der bereits gezahlte Zuschuss den endgültigen Anspruch übersteigt.

In Fällen einer zu niedrigen Bewilligung beziehungsweise Auszahlung kann eine Korrektur ebenfalls im Rahmen der Endabrechnung erfolgen, verbunden mit einer entsprechenden Nachzahlung.