Die jeweils dreimonatigen Förderzeiträume der Neustarthilfe Plus (Juli bis September 2021 bzw. Oktober bis Dezember 2021) überschneiden sich nicht mit der dritten Phase des Überbrückungshilfeprogramms (Leistungszeitraum November 2020 bis Juni 2021, einschließlich Neustarthilfe mit Leistungszeitraum Januar bis Juni 2021), der zweiten Phase des Überbrückungshilfeprogramms (Leistungszeitraum September bis Dezember 2020) oder mit der November-/Dezemberhilfe (Leistungszeitraum November / Dezember 2020). Die Neustarthilfe Plus kann somit zusätzlich zu den beiden Hilfen beantragt werden.