Im Direktantrag und im Antrag über prüfende Dritte sind insbesondere folgende Angaben zu machen, um die Identität und Antragsberechtigung der oder des Antragstellenden sowie die Bemessungsgrundlage festzustellen.

  • Angabe, ob Antrag in eigenem Namen als natürliche Person (Freiberufler und Freiberuflerin oder Gewerbetreibender und Gewerbetreibende) oder durch eine Kapitalgesellschaft/Genossenschaft gestellt wird
  • Name, Geburtsdatum, die beim zuständigen Finanzamt hinterlegte Anschrift, gegebenenfalls Firma und Betriebsstätte
  • Gegebenenfalls steuerliche Identifikationsnummer, Steuernummer und gegebenenfalls Umsatzsteuer-ID
  • zuständige Finanzämter
  • IBAN der Kontoverbindung, die beim zuständigen Finanzamt für die angegebene steuerliche Identifikationsnummer oder Steuernummer hinterlegt ist,
  • Im Falle der Antragstellung durch eine Genossenschaft: vereinbarte Wochenarbeitszeit der Mitglieder für die Genossenschaft (Nachweis durch geeignete Dokumente, zum Beispiel durch Satzung der Genossenschaft oder aktuelle Mitgliederliste, muss vorgehalten und auf Anforderung der Bewilligungsstellen zur Verfügung gestellt werden; im Falle der Antragstellung durch eine Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft: Höhe der Beteiligung der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter und vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit die Gesellschafterinnen oder der Gesellschafter für die Kapitalgesellschaft (Nachweis, zum Beispiel durch Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag, muss vorgehalten und auf Anforderung der Bewilligungsstellen zur Verfügung gestellt werden)
  • Angabe der Branche anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), in welcher die Antragstellenden schwerpunktmäßig tätig sind
  • Jahresumsatz 2019 (nur bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Oktober 2020: Jahresumsatz 2019, Summe des Monatsumsatzes der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020, Umsatz des 3. Quartals 2020 oder geschätzter Jahresumsatz 2020) (vergleiche 3.2 und 3.3)
  • Erklärung, dass eine Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Förderzeitraums erfolgt, spätestens bis zum 31. Dezember 2021,
  • Erklärung der Antragstellenden zur Herkunft der Einkünfte aus gewerblicher oder freiberuflicher oder vergleichbarer Tätigkeit (vergleiche 2.5) und zur Anzahl der Beschäftigten
  • Versicherung, wenn Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten oder aus unständigen Beschäftigungsverhältnissen aller Branchen mit selbständigen Umsätzen gleichgesetzt werden sollen, dass die Antragstellenden für Januar 2021 weder Arbeitslosen- noch Kurzarbeitergeld bezogen hat und die Antragstellenden im Falle der Geltendmachung von Einkünften aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen dabei jeweils einen Beruf ausübt, der unter Nummer 94 („Darstellende und unterhaltende Berufe“) oder unter Nummer 8234 („Berufe in der Maskenbildnerei“) der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit fällt (vergleiche 2.3).
  • Natürliche Personen: Erklärung, dass die Neustarthilfe nicht bereits durch die antragstellende natürliche Person oder eine Genossenschaft, deren Mitglied sie ist, oder eine Kapitalgesellschaft, an der sie 25 Prozent oder mehr der Anteile hält, beantragt wurde oder in Anspruch genommen wird.
  • Kapitalgesellschaften/Genossenschaften: Erklärung, dass die Neustarthilfe nicht bereits durch die antragstellende Genossenschaft beziehungsweise Kapitalgesellschaft oder eine natürliche Person, die Mitglied der Genossenschaft ist beziehungsweise die 25 Prozent oder mehr der Anteile an der Kapitalgesellschaft hält, beantragt wurde oder in Anspruch genommen wird.
  • Natürliche Person: Erklärung, dass die Überbrückungshilfe III nicht bereits durch die antragstellende natürliche Person oder eine Genossenschaft, deren Mitglied sie ist, oder eine Kapitalgesellschaft, an der sie 25 Prozent oder mehr der Anteile hält, beantragt wurde oder in Anspruch genommen wird.
  • Kapitalgesellschaften/Genossenschaften: Erklärung, dass die Überbrückungshilfe III nicht bereits durch die antragstellende Genossenschaft beziehungsweise Kapitalgesellschaft oder eine natürliche Person, die Mitglied der Genossenschaft ist beziehungsweise die 25 Prozent oder mehr der Anteile an der Kapitalgesellschaft hält, beantragt wurde oder in Anspruch genommen wird.
  • Erklärung, dass, sofern die oder der Antragstellende Mitglied in einer Genossenschaft und gleichzeitig Gesellschafter/in einer Kapitalgesellschaft ist, die oder der Antragstellende nur entweder im Antrag der Kapitalgesellschaft oder im Antrag der Genossenschaft berücksichtigt wird.
  • Weitere Erklärungen, mit denen die oder der Antragstellende zum Beispiel dem Datenabgleich zwischen Bewilligungsstellen, Finanzämtern, Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden zustimmt (siehe auch 4.6)

Auf Anforderung der Bewilligungsstelle müssen Sie Ihre Angaben durch geeignete Unterlagen belegen. Die im Zusammenhang mit der Antragstellung verwendeten beziehungsweise erstellten Unterlagen und Belege sind für eine etwaige Prüfung mindestens 10 Jahre bereitzuhalten.