Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfe muss bis spätestens 31. Oktober 2023 (verlängert) gebündelt („Paket 1“) über die Plattform www.ueberbrückungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden.

Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV („Paket 2“) muss ebenfalls bis zum 31. Oktober 2023 (verlängert) eingereicht werden.

Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine „Nachfrist“ bis 31. März 2024 im digitalen Antragsportal beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist die Anlage des Organisationsprofils (siehe Ziffer 3.2).