Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind9, werden pauschal mit 10 Prozent der Fixkosten der Nummer 1 bis 10 der in Frage 2.4. aufgeführten Tabelle berücksichtigt. Kosten für Auszubildende sind förderfähig. Darüber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerinnen –oder Unternehmerlöhne nicht förderfähig. Dies gilt auch für fiktive oder kalkulatorische Unternehmerinnen –und Unternehmerlöhne sowie Geschäftsführergehälter von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, die sozialversicherungsrechtlich als selbstständig eingestuft werden.

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9Dem Unternehmen müssen Personalkosten entstehen (es dürfen nicht alle Angestellten in kompletter Kurzarbeit sein).