Bei der Antragstellung sind Angaben zum Antragstellenden zu machen sowie der Umsatzeinbruch und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten zu bestimmen:

  • Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes im April und Mai 2020 und Vergleich mit den Vergleichsmonaten. Zudem Prognose des Umsatzeinbruches für den beantragten Förderzeitraum.
  • Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird.

Das Antragsverfahren wird durch eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten durchgeführt und über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Erst dann kann die Bewilligung erfolgen. Die oder der prüfende Dritte prüft dabei vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber hinaus berät er den Antragstellenden bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.

Die Antragstellung prüfender Dritter für sich selbst ist ausgeschlossen.