Der Antrag wird in dem Bundesland gestellt, in dem das Unternehmen ertragsteuerlich registriert ist. Der Sitz der Betriebsstätte oder Betriebsstätten ist dabei unerheblich.

Soloselbstständige oder Angehörige der Freien Berufe stellen den Antrag im Bundesland des Betriebsfinanzamts.

Eine Beantragung von Hilfen in mehreren Bundesländern ist explizit nicht zulässig.