Im Falle einer fehlerhaft übermittelten Kontoverbindung wird es voraussichtlich ab dem 14. September möglich sein, über das elektronische Antragsverfahren die Daten zur Kontoverbindung zu korrigieren. Wichtig: Die übermittelte Kontoverbindung muss mit der Kontoverbindung übereinstimmen, die auch beim zuständigen Finanzamt der oder des Antragstellenden hinterlegt ist. Eine Auszahlung ist sonst nicht möglich.