Im Falle einer zu hohen Bewilligung beziehungsweise Auszahlung wird eine Korrektur spätestens im Rahmen der Schlussabrechnung erfolgen, verbunden mit einer Aufforderung zur Rückzahlung, falls die bereits gezahlten Zuschüsse den endgültigen Anspruch übersteigen (siehe 3.11).

In Fällen einer zu niedrigen Bewilligung beziehungsweise Auszahlung können Antragsteller entweder einen Änderungsantrag stellen (zum Beispiel im Falle einer fehlerhaften Berechnung) (vergleiche 3.13) oder sich an die zuständige Bewilligungsstelle wenden, um eine entsprechende Nachzahlung prüfen zu lassen. Eine Nachzahlung im Zuge der Schlussabrechnung wird nicht möglich sein (siehe 3.11).