Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können ab 21. Oktober gestellt werden, ebenfalls über das elektronische Antragssystem.

Wichtig: Hiermit ist keine Verlängerung der Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) verbunden. Anträge für die 1. Phase müssen spätestens bis zum 09. Oktober 2020 gestellt werden.