Bei der 1. Phase (Fördermonate Juni bis August 2020) und 2. Phase (Fördermonate September bis Dezember) der Überbrückungshilfe handelt es sich formal um separate Förderprogramme, für die jeweils ein separater Antrag innerhalb der jeweiligen Frist gestellt werden muss. Es ist nicht möglich, einen gemeinsamen Antrag für die 1. und 2. Phase zu stellen. Es ist auch nicht möglich, nach dem 09. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.