Aufgrund der Verlängerung der Überbrückungshilfe IV von April bis Juni 2022 können bis zum 15. Juni 2022 Änderungsanträge zum Zwecke der Inanspruchnahme der verlängerten Förderung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV für Monate im Zeitraum Januar bis März 2022 gestellt haben, der bewilligt oder teilbewilligt wurde. Falls Sie noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 gestellt haben, können Sie die Förderung für beliebige Monate im verlängerten Förderzeitraum von Januar bis Juni 2022 über einen Erstantrag beantragen (vgl. Ziffer 3.4).