Baden-Württemberg | Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung |
Bayern | 8. Corona-Verordnung Bayern 9. Corona-Verordnung Bayern |
Berlin | Corona-Verordnung Berlin |
Brandenburg | Informationen zum neuartigen Coronavirus |
Bremen | Corona-Verordnung der Freien Hansestadt Bremen |
Hamburg | Corona-Verordnung Hamburg nichtamtliche Lesefassung Aktuelle Auslegungshinweise der Verordnung (PDF, 1 MB) |
Hessen | Verordnungen und Allgemeinverfügungen |
Mecklenburg-Vorpommern | Verordnungen und Dokumente |
Niedersachsen | |
Nordrhein-Westfalen | Corona-Regeln im Dezember 2020 |
Rheinland-Pfalz | Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz |
Saarland | Coronavirus - Wichtige Informationen für das Saarland |
Sachsen | Corona-Verordnung Sachsen |
Sachsen-Anhalt | Corona-Verordnung Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein | Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2 |
Thüringen | Corona-Verordnung Thüringen |
Corona-Verordnungen und weitere Rechtsgrundlagen der Bundesländer
Einleitung
Als direkt Betroffene gelten im Rahmen der November- und Dezemberhilfe solche Unternehmen und Soloselbständige, die aufgrund der von Bund und Ländern am 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hier finden Sie die Webseiten Ihres Bundeslandes, auf denen Sie weitere Informationen, die jeweiligen Rechtsverordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen und gegebenenfalls weitere Verwaltungsvorschriften einsehen können.
Hinweis: Unternehmen, die bundesweit erst ab Mitte Dezember 2020 schließen mussten (u.a. Friseursalons, Einzelhandel), sind nicht antragsberechtigt. Sie sollten eine Antragstellung auf Überbrückungshilfe prüfen.