+++ Seit 02. August 2022 verfügbar: Neustarthilfe 2022 Endabrechnung für Direktantragstellende +++ Am 30. Juni 2022 endeten nach 2 Jahren Laufzeit die Überbrückungshilfen. Bewilligungen und Abrechnungen laufen weiter. Alle Infos dazu auf dieser Seite. +++
Überblick: Was war die Überbrückungshilfe II?
Die Überbrückungshilfe war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate September bis Dezember 2020. Erstanträge für die Überbrückungshilfe II konnten bis 31. März 2021 gestellt werden.
Änderungsanträge konnten bis einschließlich 30. Juni 2021 gestellt werden. Eine Korrektur der Kontoverbindung war ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 möglich.
Wer war antragsberechtigt?
1. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
Unternehmen aller Größen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen
2. Selbständige
Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb
3. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind
Wie erfolgt die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe II?
Die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe II kann seit Mai 2022 eingereicht werden und erfolgt nur über prüfende Dritte bis spätestens 30. Juni 2023 (verlängert). In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragt werden.
In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt. Gegebenenfalls müssen Sie zu viel gezahlte Hilfen zurückzahlen oder erhalten nachträglich eine Nachzahlung.
Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe II (und alle anderen o.a. Hilfen) in voller Höhe zurückzuzahlen.
FAQs
4.1 Wie erkenne ich, dass es sich bei dieser Webseite um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt?
Diese Webseite und der Online-Antrag zur Überbrückungshilfe sind Angebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Sie sind ausschließlich unter den gültigen Webadressen ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erreichen.
Geben Sie erst dann Ihre Daten ein, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bzw. antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de als Webadresse im Adressfeld Ihres Browsers stehen. Ähnlich anmutende Webangebote unter abweichenden Webadressen oder mit anderen Endungen sind Fake-Webseiten.
2.1 Wie hoch liegt die Förderung?
Zur Antwort2.4 Welche Kosten sind förderfähig?
Zur AntwortVollzugshinweise
Die Vollzugshinweise für die Gewährung von Überbrückungshilfe II enthalten nähere Erläuterungen unter anderem zur Antragsberechtigung und den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zur Höhe, Auszahlung und Verwendung der Überbrückungshilfen II.
Hinweis: Im Fall von Abweichungen zwischen FAQs und Vollzugshinweisen sind die Informationen in den FAQs maßgebend. Bei den hier veröffentlichten Texten handelt es sich um Mustertexte, die an die jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern angehängt werden.
Auszug aus Vollzugshinweisen für die Überbrückungshilfe Zweite Phase ("Überbrückungshilfe II"), von September bis Dezember 2020 (PDF, 444 KB)