Novemberhilfe: Komplette Auszahlung kann starten +++ Antragsfristen verlängert: Überbrückungshilfe II 31. März 2021, November- und Dezemberhilfe 30. April 2021
Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.
Überbrückungshilfe III – vereinfacht und aufgestockt
Für die Überbrückungshilfe III werden die Bedingungen erneut verbessert und aufgestockt.
Die maximale Fördersumme pro Monat steigt auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen. Einheitliches Förderkriterium ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Auch die Abschlagszahlungen werden erhöht und für mehr Unternehmen verfügbar sein.
Zur Überbrückungshilfe III gehört auch eine Neustarthilfe für Soloselbständige.
Schlussabrechnungen zur Überbrückungshilfe
Nach dem Ablauf des Förderzeitraums können Sie die Schlussabrechnung digital über die Antragsplattform der Überbrückungshilfe einreichen. Sobald die digitale Einreichung möglich ist, finden Sie weitere Informationen auf dieser Seite. Schriftlich eingereichte Schlussabrechnungen können nicht bearbeitet werden.
Informationen zur Förderung
Bewilligungsstellen der Länder
Nachdem Anträge auf Überbrückungshilfe oder November- und Dezemberhilfe im bundesweiten Online-Antragsportal eingegangen sind, werden sie automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern übermittelt. Die Antragsbearbeitung erfolgt dann auf Länderebene. Das heißt: Für jedes Bundesland sind eine oder mehrere landesspezifische Bewilligungsstellen verantwortlich. In der unten stehenden Liste finden Sie alle Stellen nach Bundesländern sortiert.
Mehr erfahrenWer ist antragsberechtigt?
1. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
Kleine und mittelständische Unternehmen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen
2. Selbstständige
Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb
3. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind
FAQ
4.1 Wie erkenne ich, dass es sich bei dieser Webseite um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt?
Diese Webseite und der Online-Antrag zur Überbrückungshilfe sind Angebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Sie sind ausschließlich unter den gültigen Webadressen ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erreichen.
Geben Sie erst dann Ihre Daten ein, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bzw. antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de als Webadresse im Adressfeld Ihres Browsers stehen. Ähnlich anmutende Webangebote unter abweichenden Webadressen oder mit anderen Endungen sind Fake-Webseiten.
2.1 Wie hoch liegt die Förderung?
Zur Antwort2.4 Welche Kosten sind förderfähig?
Zur AntwortEckpunkte und Vollzugshinweise
Corona-bedingte Auflagen und Schließungen haben in vielen Branchen zu Umsatzeinbußen geführt. Hier setzt die Überbrückungshilfe an. Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand mit einem Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro.
Mehr erfahren