Mit den Überbrückungshilfen unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Hier erhalten Sie Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen, Steuerberatende und -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwältinnen und –anwälte.
Überbrückungshilfen
Einleitung
Die am 19. Januar 2021 beschlossenen Maßnahmen betreffen weite Teile der Wirtschaft. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit: Die Beantragung wird einfacher, die Förderung großzügiger und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung.
Mit der Überbrückungshilfe II werden Unternehmen aller Branchen unterstützt, die Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 anfallenden Fixkosten benötigen.
„Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ Erste Phase (Förderzeitraum Juni bis August 2020). Anträge können nicht mehr gestellt werden.