Finden Sie das passende Antragsverfahren für die November- und Dezemberhilfe
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Sie können November- und Dezemberhilfe ausschließlich über einen prüfenden Dritten beantragen.
Wenn Sie mehr als 5.000,- Euro (Fördersumme) beantragen oder bereits Überbrückungshilfe beantragt haben oder nicht soloselbständig sind, beauftragen Sie bitte eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt damit, den Antrag auf November- und Dezemberhilfe für Sie zu stellen.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren
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Sie können die November- und Dezemberhilfe selbst beantragen. Dazu folgen Sie dem Link „Zum Direktantrag“.
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Sie können November- und Dezemberhilfe ausschließlich über einen prüfenden Dritten beantragen.
Wenn Sie mehr als 5.000,- Euro (Fördersumme) beantragen oder bereits Überbrückungshilfe beantragt haben oder nicht soloselbständig sind, beauftragen Sie bitte eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt damit, den Antrag auf November- und Dezemberhilfe für Sie zu stellen.
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Wenn Sie mehr als 5.000,- Euro (Fördersumme) beantragen oder bereits Überbrückungshilfe beantragt haben oder nicht soloselbständig sind, beauftragen Sie bitte eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt damit, den Antrag auf November- und Dezemberhilfe für Sie zu stellen.
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